Pflegeheim und Eigentumswohnung
Folgendes Problem: Vater wird auf Grund von Krankheit und Alkoholismus demnächst in ein Pflegeheim kommen.
Er bezieht Rente in Höhe von ca. 3000 Euro (kein Tippfehler) Er besitzt 2 Eigentumswohnungen, die der Sohn erben soll. Pflegestufe ist noch unbekannt.
Uns wurde mitgeteilt, dass Vatter Staat auf die Eigentumswohnungen zurückgreift, wenn diese nicht rechtzeitig überschrieben sind an den Sohn. In welchem Falle denn? Grundsätzlich? Oder nur wenn bei der Verwandschaft oder auf grund von zu geringer Renteneinnahmen nichts zu holen ist?? Wann gehen die an Eigentum ran??
Gruss
6 Antworten
Erstmal müsst ihr für Euren Vater eine Pflegestufe beantragen. Dann wird von der Pflegeversicherung ein Teil des Heimes bezahlt. Selbst, wenn er nur Pflegestufe 1 hat, langt das zusammen mit der guten Rente dicke, um alle Kosten zu decken.
Außerdem lass Dir von deinem Vater eine Vorsorgevollmacht geben, damit Du die finanziellen Angelegenheiten für ihn regeln kannst. Muß aber von einem Notar beglaubigt werden und er muss noch Herr seiner Sinne sein.Das ist besser als eine gesetzliche Betreuung.
Das Überschreiben des Hauses bringt wahrscheinlich nicht mehr viel. Falls Dein Vater innerhalb der nächsten Jahre mehr Geld für sein Altenheim brauchen würde, muss das Haus , auch wenn es überschrieben ist, trotzdem dafür verbraucht werden. Außerdem seid Ihr gegenüber Euerem Vater sowieso unterhaltspflichtig, wenn er bedürftig wird. Trete in den VDK ein, die beraten Euch, wenn Ihr es braucht.
Sein Pflegheim wird erst einmal von seinem Einkommen bezahlt. Er selbst käme dann nur noch auf ein Taschengeld (Bei Alkoholismus ist das gar nicht so schlecht). Dann wird sein vermögen heran gezogen. Die Sozialbehörde wird also die Mieteinnahmen der ETW kassieren. Zur Überschreibung auf den Sohn ist es bereits zu spät. Wenn diese Überschreibung nur aus dem Zweck erfolgt, "sich arm zu rechnen", wird eine solche Übertragung noch nach 10 Jahren "rückabgewickelt". Es kommt jetzt auf das Pflegeheim an. Da gibt es durchaus welche, die 6.000 € im Monat kosten. Der Vater hat es ja.
zu spät- das ist nicht mehr zu retten. Aber bei der Rente und dem Pflegekassenzuschuss ist fast jedes Heim selbst finanzierbar.
Und Schenkungen können zurück gefordert werden (vom Sozialamt) wenn dem Schenkenden zum Zeitpunkt des Verschenkens bereits klar war, dass er ins Heim muss.
Pflegekosten muss jeder aus seinen Einnahmen und Vermögen tragen. Die Detailantworten finden Sie in dem Ratgeber „Umsorgt leben – Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld“. ISBN 978-3-9809760-4-6
die überschreibung sollte ganz schnell von statten gehen,vater staat ist da ganz schnell.das kann passieren,das ihr garnicht mehr in die wohnungen reinkönnt und fusch ist alles.an eurer stelle würde ich da ganz schnell handeln.am besten lasst ihr das ganze von einem notar abwickeln....-)
Das hätte vor 10 Jahren passieren müssen.
Jetzt ist es zu spät.
Die Kosten für die Überschreibung kann man sich sparen. Innerhalb 10 Jahren wird das rückabgewickelt und kostet noch mal Geld.
das ist Blödsinn!!!!