Eigentümergemeinschaft: wer trägt den Schaden?
Hallo, wir haben Eigentum in Eigentümergemeinschaft erworben. Der Besitzer der Dachwohung lässt diese seit 20 Jahren vergammeln, sprich die Wohnung ist vermietet und er kümmert sich nicht darum bzw. war vor 15 Jahren zuletzt in der Wohnung, vor 10 Jahren zueletzt auf der Eigentümerversammlung. Mittlerweile gibt es an den Fenstern in der Wohnung und am Dach große Undichtigkeiten und Nässe dringt ein wodurch es bereits mehrfach zu Wasserschäden auch in der Wohnung darunter darunter gekommen ist.
Jetzt meine Frage: Kann die Gemeinschaft den einzelnen zwingen sein Eigentum instand zuhalten? Hat er nicht die Pflicht dazu? Muß nicht derjenige der sein Eigentum vernachlässigt den Schaden zahlen der anderen durch sein "nichts tun" enstanden ist? Hat er nicht die Pflicht regelmäßig sein Eigentum anzusehen und dafür sorge zu tragen das einigermaßen ok ist?
Nachdem das Dach bereits mehrfach geflickt wurde muß es wohl jetzt bald komplett erneuert werden da im Dachstuhl und in der Wohung alles marode ist.
2 Antworten
Das ist mit solchen Leuten immer ein besonderes Ärgernis und geht endet auch oft vor Gericht.
Ich habe selbst eine ETW in einer Eigentümergemeinschaft von 6 Parteien und hatte mal eine in einer von 14 Parteien. In beiden war es so geregelet, daß Fenster und Dach zum Allgemeineigentum gehört. Jede Eigentümergemeinschaft ist nach WEG verpflichtet für Reparaturen an Allgemeineigentum Rücklagen zu bilden. D.h. jede Partei zahlt monatlich auf ein gemeinsames Konto oder Sparbuch ein, daraus werden dann solche Sachen bezahlt.
Wir hatten dann auch einen so ähnlichen Fall, die Fenster wurden dann aus den Rücklagen bezahlt, genauso ist es auch wenn das Dach undicht wird oder auch eine Wasserleitung Cu-Fraß hat.
Meine Frau hatte ebenso mal eine ETW, dort war auch ein Dachfenster gealtert, da haben wir die Miteigentümer garnicht nachgefragt, ob wir das aus der Rücklage erneuern, ich habe für 400 EUR ein neues gekauft und eingebaut, da war es mir die Diskussion nicht wert.
Aber ich denke, ihr werdet es Euch teilen müssen. Frag aber mal Euren VErwalter, wenn das nicht gerade einer Eurer Miteigentümer ist sondern jemand, der das öfter macht, kennt er sich mit dem WEG auch aus und kann Euch gezielt unterstützen.
Sowohl das Dach, wie auch das Fenster sind gemeinschaftliches Eigentum.
Insofern spielt es überhaupt keine Rolle, wenn der Eigentümer der Dachwohnung diese vergammeln läßt. Es ist schließlich sein Sondereigentum und solange aus diesem Sondereigentum heraus kein Schaden für das gemeinschaftliche Eigentum entsteht, hast du und die WEG hier keinerlei Rechte.
Vielmehr würde ich den Verwalter mal am Schlafittchen packen und ihn fragen, wann er denn gedenkt die Instandsetzung der Fenster und des Daches auf die Tagesordnung zu setzen.