Schaden durch Duschwannenabsenkung in Eigentumswohnung, welche Versicherung übernimmt die Haftung?
Guten Tag, ich habe eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft. Diese hat für das gesamte Haus eine Gebäudehaftpflicht. Nun hat sich meine Duschwanne abgesenkt und einen Schaden in der Wohnung unter meiner verursacht. Übernimmt die Gebäudehaftpflicht die Schäden in der Wohnung unter meiner? Oder brauche ich für Schäden, die in meiner Eigentumswohnung entstehen, eine eigene Haftpflicht?.
Die Dusche ist vor 7 Jahren eingebaut worden, Rechnungen sind aber nicht mehr vorhanden. Ich habe die Wohnung erst vor zwei Jahren gekauft. Ich vermute, ich muss die Dusche jetzt auf meine Kosten renovieren. Gibt es eine Versicherung, mit der ich mich gegen solche Schäden selbst absichern kann? Danke für Ihren Rat.
5 Antworten
Hallo, der Schaden ist nicht Teil einer Haftpflichtversicherung. Ich denke auch, dass dies Teil einer Gebäudeversicherung ist, die von der Eigentümergemeinschaft sicher auch abgeschlossen ist und den unten entstandenen Wasserschaden übernimmt. Der eigene Schaden ist sicher nicht so groß, kann aber auch meines Wissens über diese Versicherung abgerechnet werden.
Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. Ich danke herzlich!
Nun hat sich meine Duschwanne abgesenkt
Das ist doch eigentlich unmöglich, es sei denn, die Auflager, auf denen die Wanne selbst ruht, wären entweder durch Chemikalieneinwirkung (die sind i.d.R. aus Kunststoff) zersetzt, oder durch Vibration und mangelhafte Ausführung verrutscht (nur wohin - da ist doch eigentlich kein Spiel?).
und einen Schaden in der Wohnung unter meiner verursacht
Das ist dann ein Leitungswasserschaden. Das reguliert die Gebäudeversicherung der WEG. Nicht erstattet wird allerdings der Schaden an der Dusche, auf diesen Kosten bleibt der Eigentümer (also hier der OP) sitzen. Gleiches gilt für das Inventar der darunterliegenden Wohnung, sofern der Eigentümer (bei Eigennutzung) bzw. der Mieter (bei Vermietung) keine HR hat. Da sieht der Geschädigte dann in die Röhre.
Die Dusche ist vor 7 Jahren eingebaut worden
Keine Gewährleistung mehr (5 Jahre nach VOB). Pech für Dich.
Gibt es eine Versicherung, mit der ich mich gegen solche Schäden selbst absichern kann?
Das wäre ein Fall für eine Vermögensschadenversicherung. Die sind aber im Immobilienbereich untragbar teuer. Zählt daher leider zum allgemeinen Lebensrisiko.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Hierdurch wird mit klar, was ich absichern kann und was nicht. Danke!
Vermutlich bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen.
Denn entgegen mancher hier vertretenen Auffassungen wäre deine Haftpflichtversicherung natürlich hier zuständig. Doch Schadenersatz bedingt ein schuldhaftes Verhalten (§ 823 BGB). Das wird dir dein Nachbar nicht nachweisen können, weshalb er wohl leer ausgeht.
Die Leitungswasserversicherung für Gebäude, übernimmt Schäden lediglich dann, wenn eine Rohrleitung undicht ist, nicht jedoch für eine abgesenkte Duschwanne.
Duschwanne absenken; fast unmööglich! Eher wird wohl die Abdichtung in Form von Silicon undicht sein. Eine Haftpflicht ist da nicht zuständig sondern eher eine Gebäudevers. mit Wasserschaden.
In einer Gebäudeversicherung sind nur Leitungs wasserschäden versicherbar. Duschwannen sind keine Leitungen, wie du sicherlich weißt. ;-)
Danke!
Wenn es so ein Schaden ist, dann tritt für den Schaden am Hausrat der darunter liegenden WE die Hausratversicherung des Wohnungsinhabers ein.
Aber damit hat doch eine Haftpflicht der WEG nichts am Hut.
Nachsatz: Wenn ein LW-Schaden am Gebäude vorhanden ist, ordnet das doch der Verwalter über die VGV, die ja jeder ET mit seinem Wohngeld bezahlt. Weitere Ansprüche hat ein geschädigter ET nicht. Ihm gehört doch die Decke auch gar nicht. Der eigene Schaden wird geordnet bei Rohrbruch. Viel Glück.
Davon ist auszugehen, ja.
Nur den am Gebäude.
Dito; die VGV erstattet keine Inventarschäden. Das ist stets Privatrisiko.