Wasser von Terrasse des Nachbarn läuft in meine darunter liegende Garage
Der Betreff beschreibt das Problem eigentlich schon. Ich habe eine Garage und das Dach der Garage ist die Terrasse eines Nachbarn. Dort ist die Verfliesung offenbar nicht ordentlich ausgeführt oder mit der Zeit undicht geworden, so dass bei Regen recht massiv Wasser in meine Garage tropft/läuft (Decke auf 2 qm nass, etliche Liter pro Regen).
Es stellen sich daher mehrere Fragen:
Wer hat die Kosten für die Sanierung zu tragen? Er sagt es ist mein Dach, ich sage, dass seine Terrasse beschädigt ist, die mein Eigentum dadurch in der Substanz schädigt.
Wie schnell kann ich Zugang zu der Terrasse erlangen? Da ich von der Garage aus nicht auf die Terrasse komme muss ich irgendwie Zugang gewährt bekommen. Muss ich da wieder klagen oder ist in solchen Notfällen kein kompliziertes Verfahren erforderlich?
9 Antworten
Hallo Novred,
Wenn an der eigenen Immobilie Reparaturen durchzuführen sind, die nur vom Nachbargrundstück zu erreichen sind, so hat der Nachbar in den meisten Fällen die vorübergehende Inanspruchnahme der Fläche zu dulden. (zB § 74 HBauO).
Die Inanspruchnahme darf aber keinesfalls ohne Zustimmung des Nachbarn oder ohne entsprechenden Bescheid erfolgen, denn sonst kann die Nutzung zivilrechtlich bis zur Klärung untersagt werden.
Eine später aufgehobene einstweilige Verfügung kann aber dazu führen, daß ein Verzögerungsschadens zu erstatten ist.
Für die Dauer der Nutzung dieser Fläche wird üblicherweise eine Entschädigung gezahlt, deren Höhe zivilrechtlich bestimmt wird. Auch hier am besten untereinander klären, bevor ein Sachverständiger die Höhe der Kosten ermittelt und sie gerichtlich festgesetzt werden.
Ob eine Terrasse auf der Garage überhaupt zulässig ist kann die Baubehörde sagen. In den wenigsten Fällen wird aber für eine bislang geduldete Nutzung ein Rückbau gefordert, allenfalls ein Rückbau auf ggfls. zulässige Grundstücksgrenzen.
Diese Fakten zu kennen ist aber nur der eine Teil, der dazu dienen sollte, sich privat zu einigen. Denn wenn eine Nutzung als Terrasse im eigentlichen Sinne gar nicht zulässig ist, dann könnten Sie die Kosten dem Nachbarn überlassen und die Duldung der Nutzung im Gegenzug aufrechterhalten.
Sie beide wollen eigentlich nichts damit zu tun haben - haben sie aber! Also machen Sie gemeinsam etwas daraus.
Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis schon so angegriffen ist, würde ich persönlich einen unabhängigen Dritten (öffentlich-rechtliche Rechtsbeihilfe oder einen Schlichter) einschalten der sich in den rechtlichen Fragen auskennt, und der wird dann vermutlich vorschlagen:
Abriss des Belags bis auf die Dachhaut durch den Nachbarn
neue Abdichtung durch Sie
neuer, nicht mit der Abdichtung fest verbundener Aufbau durch den Nachbarn (z.B. Platten auf Distanzplatten oder Holz auf Lattung)
und damit es allen auch Spaß macht, könnte der jeweils andere bei der Ausführung behilflich sein, so daß man sich später beim Bier über das gemeinsame Ergebnis freut. Wichtig dabei: der jeweils Zuständige hat das Sagen: Sie bei der Abdichtung, der Nachbar beim Belag und der Kantenausbildung und der ggfls. neuen Absturzsicherung.
Was ist das für ne Konstruktion??
Warum wendest du dich nicht an den Hausbesitzer?
Du solltest das von einem Sachverständigen / Handwerker ansehen / begutachten lassen. Äußert dieser die Vermutung, dass ein Schaden an der Terrasse die Ursache sein könnte, wende dich schriftlich an den Nachbarn, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Wurde so bereits von einem Gutachter festgestellt:
*Der Terrassenbelag ist aufgefroren.
Feuchtstellen an der Decke in der Garage, aufgrund des aufgefrorenen Terrassenbelages.*
Wenn es Dein Garagendach ist und dem Nachbarn die Nutzung als Terrasse genehmigt ist muss es doch irgendwelche Verträge, WEG, Mieten, etc. geben, in denen geregelt ist, wer für den baulichen Zustand zuständig ist.
Offenbar ist die Dichtung nicht vorhanden oder mangelhaft; Bodenfliesen allein sind nie "dicht". Notwendig ist darunter eine Dichtungsbahn.
Siehe unten - war eine Zwangs versteigerung - vorher eine Liegenschaft, für die Wohnungseigentum besteht an Wohnung u Garage. Verträge wird es deshalb keine geben. Gibt auch keine Hausverwaltung etc. weil nur 3 Eigentümer an der Liegenschaft Eigentum haben.
Schein alles recht selbst gebaut, ob da eine Dichtungsbahn drunter ist bin ich nicht sicher.
Trotzdem muss es eine Teilungsgenehmigung nach WEG geben, aus der die Abgrenzungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum hervorgehen. Daraus ist dann zu entnehmen, wer für die Dichtung des Garagendaches zuständig ist.
Wenn Du die Dichtung selber machen musst ist dies nur möglich, wenn Du die Fliesen des Terrasseneigentümers wegnimmst. Deshalb ist es geschickter, dem Terrasseneigentümer nachzuweisen, dass er beim Aufbringen der Fliesen die technischen Regeln des Fliesenlegens missachtet hat.
Es sollte zuerst geklärt werden, ob der Wassereinbruch tastsächlich von der Terrasse kommt. Einen Dachdecker (Sachverständigen) der sich die Sache ansieht. Der Nachbar sollte doch so vernünftig sein, das er wenigstens den Sachverständigen auf die Terrasse lässt. Es ist ja auch in seinem Interesse, durch die Nässe leidet ja seine Terrasse ebenfalls. In der Decke sind Armierungseisen, die durch die Undichtigkeit rosten können.
Ist für übernächste Woche geplant. Wenn der mich nun nur nicht hinein lässt wird es schwierig - daher die 2. Frage wie man sich rechtlich Zugang verschaffen kann kurzfristig.
Ich glaub fast, dass da kein Stahl in der Deckel ist - schaut aus wie Betonplatten und Aluprofile?!
Edit: Gutachter hat bereits festgestellt:
*Der Terrassenbelag ist aufgefroren.
Feuchtstellen an der Decke in der Garage, aufgrund des aufgefrorenen Terrassenbelages.*
Vielleicht ist ja das Dach deiner Gerage undicht und nicht die Terrasse?
Es schaut aus wie Betonplatten mit Aluprofilen?! Habe das zuvor auch so noch nicht gesehen.