Schaden an Mietsache durch undichtes Dach - wer haftet dafür?

8 Antworten

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Den Schaden dem Vermieter auf jeden Fall melden.

Die wesentliche Haussubstanz ist ausschließlich Sache des Vermieters, also Dachrenovierung fällt ganz klar in seine Zuständigkeit, nicht in Deine.

Also Dir obliegt die Pflicht zur Schadensmeldung, ihm zur Schadensbehebung.

HisuiHaru 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 09:41

Ich habe jeden sichtbaren Wasserschaden umgehend telefonisch und per Mail mit Fotos gemeldet, aber bis auf einen Besuch vom Dachdecker, der ein paar Ziegel ausgetauscht oder Löcher geflickt hat, ist nicht passiert.

Kann ich auf eine entsprechende Sanierung bestehen?
Falls ja, muss ich dann mit einer Mieterhöhung rechnen?

BarbaraAndree  08.07.2015, 09:50
@HisuiHaru

Hier noch ein Link, der für dich sicher interessant ist:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/dachisolierung-modernisierung-umlage/

Ich bin übrigens Mitglied eines Mieterschutzvereines und zahle jährlich einen Beitrag incl. Mieterrechtschutz 72,00 Euro. Auf einen Monat gerechnet, ist das wirklich nicht viel. Du kannst dich natürlich auch bei der Verbraucherzentrale deiner Stadt erkundigen, dort zahlst du nur eine geringe Gebühr für eine Rechtsauskunft.

HisuiHaru 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 13:30
@BarbaraAndree

Vielen Dank für den Link.

Natürlich ist für die Schadensbeseitigung der Vermieter auf seine Kosten zuständig. Der dir entstandene Schaden muss von ihm ausgeglichen werden bzw. seiner Versicherung. Wenn er schuldhaft die Reparatur nicht rechtzeitig  veranlasst hat, muss er für den Differenzbetrag zur Versicherungsleistung persönlich aufkommen. Hinzu kommt, dass du für die Zeit des Mangels die Miete mindern darfst. Hier wohl m. E. 10%  der Bruttomiete mindestens, da ein erheblicher Mangel gegeben ist.

Das ist Vermietersache:

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Mit dem Dach hat der Mieter überhaupt nichts zu schaffen und unter Schönheitsreparaturen fällt das Dach auch nicht.

MfG

Johnny

HisuiHaru 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 18:47

Ich meinte damit auch nicht die Reparatur am Dach, sondern in der Wohnung, wo sich die Tapete gelöst hat und der Schimmel aufgetreten ist.

johnnymcmuff  08.07.2015, 21:06
@HisuiHaru

Mängelanzeige,. Miete kürzen, Ersatzvornahme , Mieterbund und Anwalt sind die Möglichkeiten.

Sind diese Renovierungen im Rahmen des Mietvertrages oder haftet dafür der Vermieter, da das Dach seine Angelegenheit ist?

Nein, das ist nicht Mietersache, sondern Aufgabe des Vermieters. Gemäß § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und in diesem Zustand zu erhalten.

Mit Schönheitsreparaturen hat das ja nichts zu tun.

Hier müsste dann der Vermieter klären, inwiefern die Gebäudeversicherung greift.

Der wohl wichtigste Bestandteil eines Hauses ist das Dach (der Dachstuhl) und die Instandhaltung ist Sache des Eigentümers. Er könnte doch durch seine Gebäudeversicherung eine Sanierung vornehmen! Jetzt ist auch noch Schimmel in deiner Wohnung aufgetreten, der gesundheitsschädlich ist. Ich würde den Vermieter freundlich zu einer Besichtigung einladen und ihm den Schaden zeigen, vor allem den Schimmel, der durch das undichte Dach aufgetreten ist. l! Ich gebe dir hier einen Link des Berliner Mieterschutzvereins, der einige Ratschläge für Mieter hat. Sie sind ganz hilfreich:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/011114.htm