Wasserschäden durch nicht korrekt installierte Armatur, wer ist Schuld?
Hallo Zusammen, Ich bin vor 3 Monaten mit 2 Freunden in eine neue Wohnung eingezogen. Nun hat uns die Partei unter uns gemeldet, dass Wasser in ihr Bad laufen würde. Daraufhin haben wir den Vermieter kontaktiert, der festgestellt hat, dass unser Siphon nicht mehr mit dem Wannenablauf verbunden war und das Wasser sich unter der Dusche gesammelt hat und dadurch in die untere Wohnung getropft ist.
Nun ist meine Frage, wer muss für den Schaden aufkommen? Der Vermieter welcher auch die Wohnung renoviert hat, sagt es wäre unsere Schuld. Jedoch haben wir ebenfalls den Ablauf nicht vom Siphon getrennt.
Und darf so etwas passieren, wenn Siphon und Ablauf von einander getrennt sind? Ich schätze das hier bei der Renovierung gepfuscht wurde und das dies ein Folgeschaden ist.
Schonmal Danke im vorraus!
9 Antworten
Bei mir war der Wasserhahn im Bad nicht richtig im Gewinde und dadurch liefen mindestens 1000 liter Wasser langsam ueber 4 Wochen durch 3 Wohnungen. Die Hausversicherung hat denn Schaden in Hoehe von 8800 Euro ohne Fragen voll bezahlt und auch sonst alles gergelt. Aber Achtung! Es gibt viele Versicherungen da draussen wovon die meisten nicht den vollen oder nur einen geringen Anteil uebernehmen.
In eurem Fall waere es vielleicht moeglich das die Versicherung nicht den vollen Schaden begleicht und nun der Vermieter das Geld von euch haben will.
Ihr habt damit aber nichts zu tun.
Ich bin selbst Vermieter und hatte die richtige Versicherung.
Liebe Vermieter da draussen bitte prueft eure Versicherungen damit sowas nicht vorkommt.
Wieso ihr haften sollt ist mir schleierhaft.
Es haftet der, der die schlampige, nicht sachgemäße Arbeit verursacht hat.
Ebenso ist die Wohnsache beeinträchtigt, d.h. dem Grunde nach wäre eine Mietminderung möglich und darauf würde ich den Vermieter auch freundlich hinweisen (Frist zur Beseitigung etc.)
Da trägt wohl eindeutig der selbst renovierende Vermieter die Schuld, die er nun auf euch abwälzen will.
Mein Gott, er als Vermieter müßte auch die entsprechenden Versicherungen haben, die das übernehmen....
Voraus schreibt man mit EINEM R und der Vermieter soll den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden!
Nach deiner Schilderung habt IHR überhaupt keine Schuld an dem Ereignis.
Dein Ansprechpartner ist der Vermieter. Da du nicht der Verursacher bist, sind Schadenersatzforderungen des betroffenen Druntermieters von ihm an ihn zu richten. Ein Verschulden kann dir nicht nachgewiesen werden. Der V. könnte sich an dem Installateur schadlos halten. Möglicherweise muss dann dessen Versicherung bezahlen.