Wasserschaden durch Entlüftungsrohr im Dach
Wir haben eine Badezimmerentlüftung für ein fensterloses Bad mit Dusche über die die Feuchtigkeit mittels eines Ventilators über ein Rohr im Dach nach draußen abgegeben wird. Aufgrunbd des Sturms und Regens wurde das Regenwasser so unglücklich in dieses Rohr gedrückt, daß es zurück Richtung Badezimmer gelaufen ist und dort einen Wasserschaden am Lüfter und der Deckanpaneele verursacht hat. Kann jemand sagen, über welche Versicherung dies abgedeckt ist ??? Die Wohnung ist vermietet und der Mieter hat auch eine eigene Hausratversicherung. Hat jemand eine Idee, wie man es formulieren müßte, damit eine Versicherung den Schaden übernehmen würde ? Danke im voraus
4 Antworten
Dies ist definitiv kein Fall für irgendeine Haftpflichtversicherung, schaut mal in Eure Unterlagen ob Ihr Elementarschäden mit versichert habt.
Hallo, dies ist definitiv kein Versicherungsschaden. Sowohl in der Gebäude wie auch der Hausrat geht man im allgemeinen von "Leitungswasser" aus. Unter Leitungswasser versteht man aber das Wasser, welches mit dem Rohrsystem im Haus verbunden ist, und dies trifft hier nicht zu.
Ob der Versicherer dies unter dem Begriff der "Sturmversicherung" akzeptieren wird, kann nur der Versicherer entscheiden. Ich sehe es eher als einen möglichen Konstruktionsfehler an, für den der Versicherer nicht aufkommen muss. Aber fragen darf man sicherlich. Dabei kommt es aber auch darauf an, wie lange und gut die Kundenverbindung zu diesem Versicherer besteht.
Evtl. ein Fall für eine Gebäudehaftpflicht. Es drängt sich aber die Frage auf, ob hier nicht gepfuscht wurde. Denn um einen Wasserschaden zu verursachen, muss schon viel Wasser durch Sturmeinwirkung in das Entlüftungsrohr gedrückt worden sein. Eher kommt sowas durch nicht ablaufendes Regenwasser oder Schmelzwasser (Rückstau) vor. Weigert sich die Gebäudehaftpflicht, bleibt nur, den Schaden selber zu zahlen oder ggfs. de Versicherung desjenigen, der die Lüftung seinerzeit eingebaut hat in Regress zu nehmen. Den Mieter und seinen Versicherungsschutz geht das in keinem Fall etwas an.
Möglicherweise durch keine.Sprich mal mit dem Versicherungsvertreter.Der hat eher die Möglichkeit.