WEG Eigentümergemeinschaft
Wir haben eine Eigentums Wohnung, heute kam die abrechrung. In der steht das wir(und alle anderen) 30€ erstattung durch Wasserschaden in der wohnung eines Eigentümers zahlen müssen, obwohl wir alle schon 25€ für eine leitungswasserversicherung zahlen. Das kann doch nicht sein oder?
8 Antworten
Mal abgesehen davon, dass ich die 30 EUR auf der Abrechnung nicht finde. Ich gehe davon aus, dass die Rechnung zahlt, wer die Musik bestellt. Ich frage mich allerdings auch, wozu ihr eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen habt, wenn die nicht eintritt. Also widerspruchslos würde ich auch nicht zahlen.
27€ fast ganz unten, dann sind oben noch 17€ und 15€ für stromkostenerstattung??!!....
Vermutlich sind die Schadensfälle so häufig, dass die Versicherung eine hohe Selbstbeteiligung der Gemeinschaft je Schadensfall verlangt, damit die Gebäudeversicherung nicht komplett gekündigt wird; dieser Betrag wird halt auf alle umgelegt. solche Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Verwalter, der auch die Zusammenhänge genau kennt!
Frag den Verwalter
Da stehe ich auch auf dem Schlauch. Entweder ist es der Anteil an einer Selbstbeteiligung oder die Versicherung hat nicht alles bezahlt.
Könnte es auch sein, dass es sich um beschädigte Sachen handelt, die nicht über die Leitungswasserversicherung - hierüber sind ja nur Gebäudebestandteile gedeckt - versichert sind? Letztendlich hilft da nur ein Anruf bei der Hausverwaltung - das ist der einfachste Weg, bevor sich hier jeder in Fantasien ergießt!
Bei Leitungswasserversicherungen sind - gerade bei WEGs mit vielen Einheiten - relativ hohe Eigenanteile je Schadensfall üblich. Das liegt schlicht daran, dass diese Versicherung überproportional häufig in Anspruch genommen werden muss, was zu enorm hohen Prämien führen würde, wenn man sie ohne Eigenanteil (SB) abschließen wollte (abgesehen davon, dass die kaum zu haben sind). Es ist daher zu vermuten, dass hier - je nach Schadenshöhe - entweder die Versicherung gar nicht geleistet hat, oder nur für den Betrag oberhalb der SB. Der Eigenanteil wurde demzufolge aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt und entsprechend umgelegt.
Naja, die Rücklage wird ja auch hier nur als Puffer verwendet. Wer soll denn die Rechnung sonst zahlen; der Verwalter wird sicher nicht in Vorleistung gehen aus seiner Privatschatulle - und für jeden Kleinkram einen eigenen WEG Beschluss herbeizuführen ist ja nun auch nicht gerade zielführend. Fakt ist doch, dass der Eigenanteil zu bezahlen ist durch die WEG. Und wenn dann im Zuge der jährlichen Abrechnung die Summen je Eigentümer anteilsgemäß wieder der Rücklage zugrführt werden, ist doch alles OK. M.E. reicht das übliche Mandat an den Verwalter dafür völlig aus.
meiner Meinung nach geht das nur wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt. Weiterhin hat die Rücklage einen anderen Sinn als so einen Kleckerkram zu bezahlen.