Was muss eine Gebäudeversicherung bei einem Sturmschaden bezahlen?
Hallo zusammen,
durch den dieswöchigen Sturm "Frederike" wurde von meinem Partyraum das Dach beschädigt und teilweise gelöst. Das Dach wurde Anfang der 90er Jahre mit Bitumenwellplatten eingedeckt. Nun hat sich wie gesagt das Dach gelöst und Wasser ist in die Decke eingedrungen. Nun habe ich mit meinem Versicherer gesprochen. Für das Gebäude besteht eine gleitende Neuwertversicherung. Der Versicherer sagte mir, dass es anhand der Fotos sichtbar wäre, dass das Dach nicht gerade neu ist und man nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen würde und nicht die kompletten Kosten für die Neueindeckung und Behebung des Wasserschadens.
Meine Frage ist nun, handelt die Versicherung richtig und ist es rechtlich OK nur einen kleinen Teil zu bezahlen oder ist durch die gleitende Neuwertversicherung die Versicherung in der Pflicht den Schaden zu übernehmen? Die Gebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagelschäden.
Danke!
5 Antworten
Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen:
Wenn das Dach in Ordnung war (egal, ob alt oder neu), dann muss die Versicherung auch alle Schäden zahlen, also Reparatur, Entsorgung, Trocknung ...
Wurde nur ein Teil des Dachs vom Sturm beschädigt, zahlen sie auch nur die Reparatur dieses Teils.
War das Dach vorher schon marode/undicht, werden sie deutlich weniger oder ggf. gar nichts zahlen.
Die Sturmversicherung tritt natürlich nur für intakte Dächer ein. Es ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, sein haus in Ordnung zu halten.
Einfach auf den nächsten Sturm zu warten, ist da nicht vorgesehen.
Ein Sachverständiger kann sehr wohl feststellen, welcher Schaden durch den aktuellen Sturm eingetreten ist.
Na den Teil der schadenbedingt entstanden ist. Du kannst natürlich nicht auf Kosten der Versicherung dein Dach komplett sanieren, wenn nur ein kleiner Teil beschädigt wurde.
Das Alter des Dachs ist nicht von Bedeutung. Viel entscheidender ist der aktuelle Zustand. Die Versicherung wird prüfen wollen, ob ein baulicher Mangel vorlag, bzw. ob die Beschädigung durch den Sturm passiert ist.
Sofern der Schaden durch den Sturm entstanden ist und das Dach nicht repariert werden kann, hast du natürlich Anspruch auf ein neues Dach nach gleicher Art und Güte.
Da es sich vermutlich um einen größeren Schaden handelt, solltest du unbedingt deinen Versicherungsvermittler mit einbeziehen. Diese Person kann dir jetzt helfen und wertvolle Tipps geben.
Viel Glück
Der Dachzustand darf ruhig „gebraucht“ sein. Alles andere wäre auch nicht normal. ;)
Darum geht es aber weniger. Solange das Dach keinen „Reparaturstau“
hatte, sollte die Versicherung für die Kosten aufkommen.
Ergänzung - in den meisten Wohngebäudeversicherungen ist der Neuwert (und nicht der Zeitwert) versichert!
Wie alt das Gebäude, bzw. das Dach ist interessiert überhaupt nicht.
Maßgebend ist, ob das Dach vor dem Sturm beschädigt war. War es dies nicht, muss der Schaden komplett gemäß den Versicherungsbedingungen bezahlt werden.
Hast du tatsächlich mit der Schadensabteilung des Versicherungsunternehmen gesprochen, oder mit deinem zuständigen Versicherungsvermittler.
Sollte es der Versicherungsvermittler gewesen sein, schick ihn zum Teufel und suche dir einen anderen.
Naja wir reden über einen Schaden von ca. 1000 Euro. Da die Bedachung nicht die neueste war, kann man auch nicht von einem neuen Zustand ausgehen, da natürlich die Witterungseinflüsse den Zustand verändern.