Dürfen Wertgegenstände aus dem Haus meines verstorbenen Vaters ohne Zustimmung ALLER Erben verkauft werden?
Zurzeit lebt die Haupterbin, die Ehefrau meines Vaters im Haus. Sie hat einen Anteil am Erbe von 50%, die restlichen 50 % haben den Rest zu je 25 %. Darf die Ehefrau ohne Zustimmung von uns Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen? Und darf sie uns den Zugang verweigern zum Haus, das auch zur Hälfte uns gehört. Sie hat kein Wohnrecht.
5 Antworten
Auch wenn sie kein Wohnrecht hat, könnt ihr sie ja nicht einfach auf die Straße setzen.
Dass sie Gegenstände aus dem Haus schafft (und verkauft?), könnt ihr aber auch schlecht verhindern. Dann müsste ja jemand rund um die Uhr das Haus bewachen.
Darf die Ehefrau ohne Zustimmung von uns Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?
Dass darf sie über diejenigen Gegenstände, die garnicht Nachlass sind:
"Die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie zur
Führung eines angemessen Haushalts benötigt werden", § 1932 I BGB.
Meint: Möbel, TV, Familienauto, Aufsitzrasenmäher oder vollausgestattete Einbauküche gehören ihr.
Und darf sie uns den Zugang verweigern zum Haus, das auch zur Hälfte uns gehört
Jein. Den Zugang zu ihren Wohnräumen durchaus; den zu
Gemeinschaftsräumen und dem Grundstück selbst nicht. Meint, ihr habt
keine Anspruch auf Wohnungsschlüssel oder Besichtigung nach Gutdünken,
nur ein Ansehungsrecht der Nachlassgegenstände nach Termin.
G imager761
Nein !
Ein Nachlassverwalter fragt auch immer ob die verstorbene Person Schmuck oder andere Wertgegenstände besaß !
Aber ohne Beweise werdet ihr nichts machen können.
Die Ehefrau darf die Gegenstände verkaufen, die zum ehelichen Hausrat gehören - soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind und die Hochzeitsgeschenke. Denn diese Dinge gehören gem. Par. 1932 zum Voraus des Ehegatten.
Nein. Es sei denn, dass diese Gegenstände ausdrücklich ihr vermacht wurden.