Ist die Beleihung einer Immobilie bei Erbengemeinschaft zustimmungspflichtig?
Es besteht eine 50% / 50% Erbengemeinschaft zwischen Erbe A und B, die im Grundbuch eingetragen ist. Erbe A möchte seinen Anteil beleihen, was die Bank bejaht. Erbe B versagt die Zustimmung zur Eintragung einer Hypothekt/Beleihung.
§ 1114 BGB würde die einseitige und nichtzustimmungspflichtige Beleihung ermöglichen. § 2032 BGB (1) und § 2033 (2) könnten eine Zustimmungspflicht von Erbe B ergeben.
Wie ist die Rechtslage? (Alle Gesprächsversuche sind ergebnislos verlaufen & eine Verwertung soll nicht erfolgen)
1 Antwort
Hallo,
für die Belastung eines Grundstücks einer Erbengemeinschaft gilt § 2040 BGB. Grundsätzlich gilt also: Man kann eine Grundschuld oder Hypothek nur gemeinschaftlich bewilligen und eintragen lassen.
Weitere Hinweise findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/nachlassimmobilie-verkauf.html
Gruß
K.