Dürfen Mieter ihre Sachen/Sperrmüll auf dem Grundstück verteilen?
Hallo und zwar wohne ich in einem Haus mit mehreren Parteien, das Haus gehört meiner Familie. Die Mieter der anderen zwei Wohnungen belagern regelrecht das ganze Grundstück mit Sperrmüll, altes Spielzeug und Müll, nun hab ich das Problem das sie im Mietvertrag stehen haben das sie den Garten mit benutzen dürfen, meine Frage dazu wäre, dürfen die ihr ganzes Zeug durch die Mitbenutzung überall abstellen und auch um das Haus herum wo kein Garten ist? Ich verzweifle langsam wirklich, ich räume ständig auf entferne Müllbeutel aber mit dem Sperrmüll bin ich langsam wirklich überfordert und es wird immer mehr. Habe auch freundlich schon mehrfach gebeten das es entfernt wird bzw entsorgt wird und zuletzt auch schriftlich aber es interessiert einfach niemand und die Sachen einfach weg schmeißen darf ich ja auch nicht weil ich sonst selbst auf Schadensersatz vielleicht verklagt werde. Ich lade schon keinen Besuch mehr ein weil ich mich schäme, weil es aussieht wie bei Assis. Ich hoffe jemand hat einen Tipp wie ich vorgehen kann und Danke im voraus
10 Antworten
Gartennutzung heißt ja nicht, dass die dort einen privaten Müllplatz eröffnen dürfen.
Schreibt eine Abmahnung mit konkretem Termin, bis wann der Garten geräumt sein muss, und wenn sich dann nichts ändert, KÜNDIGUNG
Benutzen ist sehr deutlich vom Mieten unterschieden. Für die Benutzung zahlt der Benutzer NICHTS! Das Abstellen von Sperrmüll, Abfall, ausgedientem Spielzeug usw. Schließt die Nutzung nicht ein. Diese Dinge gehören entweder in die Mülltonne oder in den gemieteten Keller bzw. Speicher des Mieters. Für die Entsorgung ist der Mieter zuständig und trägt dazu die Kosten. Nur wenn der Garten zur alleinigen Nutzung dem Mieter übergeben wäre, kann er hier ungehindert hantieren, dabei ist Aufbewahren von Sperrmüll und Abfall auch nicht erlaubt.
Die Kinder der Mietpartei dürfen sich im Garten aufhalten, auch spielen, wenn dafür Flächen vorgesehen sind. Die Mieter dürfen den Garten pflegen und Anpflanzungen vornehmen - Alles mit Einverständnis der anderen Mieter, die vermutlich auch ein Mitbenutzungsrecht vertraglich zugesichert bekommen haben.
Noch besser wäre aber eine Gartennutzungsvereinbarung, die alles regeln könnte.
Fazit: Übergib der unordentlichen Mieterpartei eine Abmahnung hinsichtlich der Beseitigung der von dir bemängelten Gegenstände, Abfall und Spielsachen, setze mit Datum eine Frist und drohe die ordentliche Kündigung an, wenn die Frist überschritten wird. Ich hoffe, du bist der Vermieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Wende dich mal ans Ordnungsamt, die regeln das.
Außerdem wäre da doch eine Kündigung möglich.
Dann ist ja eigentlich der Vermieter fällig, wieso lässt er alles so verkommen?
Ein Anruf beim Ordnungsamt reicht doch meist aus, bei illegaler Abfallentsorgung.
Du bist der Boss,dass Haus gehört deiner Familie
du schreibst vor was sauber gehalten wird,nicht dein Mieter!
wenn du 100% weist dass es deren Sperrmüll ist,kannst du es auf deren kosten entsorgen lassen
Bitte was ist er?
Nicht einmal Vermieter ist er, also bitte!
wenn du dass als Vermieter nicht willst müssen sich die Mieter dran halten, du Entscheidest was im Garten/Hausflur hingestellt werden darf!
Hier liegt schlicht und ergreifend ein Versäumnis des Vermieters bei der Verwaltung seiner vermieteten Sache vor.
Ich werde mich mal informieren wegen der entsorgung, meine Bedenken dabei sind wer entscheidet was Sperrmüll ist, sie haben teilweise vier fünf Schränke auch halbwegs zusammengebaut um noch mehr darin zu verstauen können