Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit einem Nachbar.
Zum einen geht's um das Thema Hunde: Ich wohnen in einem Haus mit vier Aufgängen mit jeweils 10 Mitparteien. Ich und auch andere Mieter mit Hunden haben unsere Hunde in den letzten 4-5 Jahren regelmäßig unangeleint im umzäunten Hof miteinander spielen lassen. Aufgrund einer Beschwerde bzgl. Lärmbelästigung, des Mieters bei der Hausverwaltung, habe nun ich und die anderen Mieter von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, dass wir den Geräuschpegel des Hundegebells herunterschrauben sollen und die Hunde nur noch an kurzer Leine im Hof laufen lassen dürfen. Uns Hunde spielen nun verrückt, weil wir sie nicht mehr unangeleint herumtollen lassen dürfen. Des Weiteren fühle ich mich recht unsicher, wenn ich meinen Hund an der Leine führen muss. Er ist sehr aktiv (Rasse: Zwergpinscher). Was kann ich tun bzw. wir tun, damit wir die Hunde wieder ohne Leine im Hof spielen lassen können?
Mein weiteres Problem ist, dass ein Familienmitglied von mir behindert ist (Pflegestufe 2) und an einem Rollator, zur Fortbewegung, gebunden ist. Ich wohne in dem Haus im vierten Stock. Da das Familienmitglied recht selbstständig ist, lasse ich den Rollator unten an der Treppe im Hausflur immer stehen. Allerdings missfällt es dem Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, dass der Rollator da steht. Obwohl zwischen seiner Wohnungstür und dem Rollator gut 50 cm Weg dazwischen sind. Ich hatte zu Anfang bei der Hausverwaltung nachgefragt, ob ich den Rollator da stehen darf, was mit auch bestätigt wurde. Der Mieter hatte sich aber darüber beschwert und ab da an muss ich den Rollator immer wegstellen. Das Problem ist aber, dass das Familienmitglied nun nicht mehr selbstständig das Haus verlassen kann. Leider ist an dem Haus kein Fahrstuhl. Entsprechend muss immer die Treppe genommen werden. Mein Anwalt hat mir bereits gesagt, dass ich rechtlich abgesichert sei, dass der Rollartor da stehen darf. Der Nachbar erzählt mir aber immer was von, dass das Treppenhaus zu eng ist und daher der Rollator nicht an der Treppe abgestellt werden darf. Das Treppenhaus ist ca. 2 Meter breit, aufgteilt in zwei Treppenstiegen (eine nach oben und eine nach unten). Die Treppen sind somit einen Meter breit. Was ist nun korrekt?
MfG