Wasser klau?
liebe Community,
wir wohnen in einer Wohnung, neben dran im anderen Haus die Vermieterin.
hinterm Haus ist ein Garten für den wir keine Mitbenutzung laut Mietvertrag haben.
Die Frau Vermieterin läuft allerdings ins mieterhaus in den Keller um dort ihren Schlauch am Wasser zu montieren und bewässert von dieser haushälfte ihren Garten.
ist das normal ??? Kann man was dagegen tun? Weil reden lässt die Frau nicht mit sich sie wird gleich beleidigend..
danke für Antworten
6 Antworten
Herrschte bei Euch große Trockenheit? Wurde viel bewässert den ganzen Sommer über?
Dann könnte man doch mal mit der Vermieterin reden. Einerseits ist es keine Schwierigkeit, einen Zwischenzähler einzubauen und sie kann vermutlich auch bei Euch in der Gemeinde einen Antrag stellen, dass für Gartenwasser keine Abwassergebühr anfällt. Bei uns ist es so, dass dann jemand vom Wasserwerk kommt und einen Zwischenzähler in die Gartenwasserleitung einbaut.
Beim Wasserzähler ablesen wird dieser auch abgelesen. Das Gartenwasser wird dann vom Gesamtverbrauch abgezogen und Abwassergebühr fällt nur für den Rest an.
Bei Euch könnte die Vermieterin dann das Gartenwasser anhand des Verbrauchs lt. Zwischenzähler an Euch bezahlen. Wenigstens teilweise.
Erkundige Dich doch mal bei Eurer Gemeinde oder Stadt, ob es dort auch die Möglichkeit gibt.
Wenn euch dieses Wasser in Rechnung gestellt wird, dann ist das nicht in Ordnung.
Habt ihr in eurer Wohnung einen gesonderten Wasserzähler?
Wenn ja, dann könnt ihr das ja selbst ausrechnen.
Das hat nun absolut nichts mit der Frage zu tun.
Was steht denn im Mietvertrag? Ist es ihr erlaubt euer Grundstück für diese Zwecke zu zu betreten?
Gibt es einen anderen Zugang? muss sie direkt durch euer Haus?
Kommt auf die Whg an, bei uns gibt es einige Einliegerwohnungen. Je nach Schnitt der whg immer.
Bzw ob es halt ein Hochhaus oder Reihenhaus etc. ist
Möglicherweise gibt es einen Gießwasserzähler?
Wenn du einen Wohnungswasserzähler hast, wird ja dein Wasser separat erfasst und berechnet.
Da es in der Frage heißt "wir wohnen in einer Wohnung" ist davon auszugehen das die VM das Recht hat Grundstück und Haus, bis auf die vermietete Räume, zu betreten.