Mieter haben Baum verstümmelt - dürfen sie das?
Meine Mieter haben einen ca. 60 Jahre alten Kirschbaum ziemlich verstümmelt (senkrecht wachsende Äste drastisch verkürzt) und ein Baumhäuschen in dem Baum errichtet. Somit haben sie die Höhe vom Baum um gut 5m wenn nicht 7m gekürzt. Im Mietvertrag heißt es, dass die Mieter für die Pflege der Obstbäume verantwortlich sind. Kann ich gegen meinen Mietern vorgehen? Schadensersatz?
2 Antworten
Nein. Dürfen sie natürlich nicht. Das wäre ähnlich, als wenn sie ein Teil vom Dach entfernen würden.
Wobei im Miet- oder Pachtvertrag auch etwas anders stehen kann.
Theoretisch sind sie auch Schadenersatzpflichtig. Wobei der Wert eines sechzigjährigen Kirschbaums nicht sehr hoch sein wird. Falls er nun eingeht, sollten sie aber das Fällen und die Entsorgung bezahlen.
Der Diebstahl einer Rose ist keinesfalls unter Pflege zu verstehen. Denn das Entfernen einer Pflanze aus dem Garten der einem nicht gehört ist nun mal so zu bewerten, als würde der Mieter einer möbilierten Wohnung die Möbel entsorgen
Der Wert eines so alten Obstbaumes ist sehr teuer. Es muß ja auch der Verlust an Obst mit in den Schadenersatz bei der Berechnung nach dem Wert eingerechnent werden. Nach einem nicht sachgemäßem Schnitt wird ein Baum nie wieder richtig.
Denke der Schaden geht hier in die Zigtausend. Je nach angewendete Werteischätzungsmethode.
Nein. Dürfen sie nicht.
Klingt nach Schadensersatzanspruch...
OK danke. Im Mietvertrag steht "Die Pflege des Gartens übernimmt der Mieter. Das bedeutet Rasen mähen, Unkraut jäten, Pflege der Obstbäume, Pflege der Rosen". Auch habe sie eine historische Rose aus dem Vorgarten unerlaubterweise entfernt (Kaiserin Augusta Viktoria). Ich nehme das Thema mal mit meinem Anwalt auf.....