Mieter haben Baum verstümmelt - dürfen sie das?

2 Antworten

Nein. Dürfen sie natürlich nicht. Das wäre ähnlich, als wenn sie ein Teil vom Dach entfernen würden.

Wobei im Miet- oder Pachtvertrag auch etwas anders stehen kann.

Theoretisch sind sie auch Schadenersatzpflichtig. Wobei der Wert eines sechzigjährigen Kirschbaums nicht sehr hoch sein wird. Falls er nun eingeht, sollten sie aber das Fällen und die Entsorgung bezahlen.

WordsWorking 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 13:06

OK danke. Im Mietvertrag steht "Die Pflege des Gartens übernimmt der Mieter. Das bedeutet Rasen mähen, Unkraut jäten, Pflege der Obstbäume, Pflege der Rosen". Auch habe sie eine historische Rose aus dem Vorgarten unerlaubterweise entfernt (Kaiserin Augusta Viktoria). Ich nehme das Thema mal mit meinem Anwalt auf.....

McBean  26.04.2020, 21:16
@WordsWorking

Der Diebstahl einer Rose ist keinesfalls unter Pflege zu verstehen. Denn das Entfernen einer Pflanze aus dem Garten der einem nicht gehört ist nun mal so zu bewerten, als würde der Mieter einer möbilierten Wohnung die Möbel entsorgen

McBean  26.04.2020, 21:09

Der Wert eines so alten Obstbaumes ist sehr teuer. Es muß ja auch der Verlust an Obst mit in den Schadenersatz bei der Berechnung nach dem Wert eingerechnent werden. Nach einem nicht sachgemäßem Schnitt wird ein Baum nie wieder richtig.

Denke der Schaden geht hier in die Zigtausend. Je nach angewendete Werteischätzungsmethode.

Nein. Dürfen sie nicht.

Klingt nach Schadensersatzanspruch...