Darf mein Vermieter in unseren Garten?

14 Antworten

wenn der Garten mit im Mietvertrag steht dann hat der Vermieter ohne eure Einwilligung nichts im Garten zu suchen und Ernten darf er dort schon gar nicht!

Die entscheidende Frage ist, ob der Garten Euch zur Mitbenutzung oder exklusiv mit vermietet wurde.

Wohnt der Vermieter mit im Haus und hat der auch einen Garten? Grenzt der an euren an?

Ist das ein Gemeinschaftsgarten, der von allen Parteien genutzt werden kann?

Wenn der Garten mit im Mietvertrag steht, hast Du das alleinige Verfügungsrecht und kannst somit alle Anderen (also auch Vermieter nebst dessen Angehörige) von der Nutzung ausschliessen.

Ggf. hat der Vermieter das Recht den Garten mit vorherige Ankündigung kurzfristig zu betreten, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, z.B. Ablesung Wasseruhr oder Reparatur der Wasserleitung.

Vorgehensweise:

Zunächst würde ich ein konstruktives Gespräch suchen und auf Deine Mieterrechte hinweisen. was ist z.B. wenn Du nackt sonnenbaden willst?! Das muss dem Mieter uneingeschränkt möglich sein.

Sollte das Gespräch nichts helfen, steht es Dir auch zu, die Mietsache gegen fremden Zugriff abzusichern. So wie Deine Wohnung eine Tür hat, darf auch Dein Garten einen Zaun und ein verschließbares Tor haben. Es wäre auch zu prüfen, ob diese Kosten nicht der Vermieter zu tragen hat, wenn er doch höchstpersönlich selbst die Rechte aus Deinem Mietvertrag torpediert.

Woher ich das weiß:Recherche