Gartenzaun geht kaputt wer muss reparieren?Mieter oder Vermieter?
Hallo, Ich habe ein Haus zur Miete , da gibt es auch einen Garten mit einem Zaun, nun geht der Zaun langsam aber sicher kaputt-muss ich diesen Neu kaufen oder der Vermieter, denn das müsste doch auch in der Miete mit dabei sein?Der Zaun ist schon sehr alt beim Einzug gewesen.
Vielen Dank :)
7 Antworten
Der Zaun ist Bestandteil der Mietsache seit Mietbeginn. Du als Mieter wurdest Besitzer der Mietsache und somit Nutzer. Am Eigentum der Mietsache ändert das nichts. Aber wenn der Zaun sich altershalber zerlegt, musst du das dem Eigentümer/Vermieter sofort melden und eine Frist zur Instandsetzung benennen.
Nach Verstreichen der Frist ohne Instandsetzung durch den Vermieter könntest du in die Ersatzvornahme gehen. Dabei sollten die Kosten der Ersatzvornahme eine Monatsmiete nicht übersteigen.
Diese Absicht müsste dem Vermieter mitgeteilt werden und die Aufrechnung könnte dann mit der übernächsten Miete stattfinden.
Benutze beim Schriftverkehr mit dem Vermieter über die Post das Verfahren "Einwurfeinschreiben".
Der Zaun wurde mitvermietet (mit dem Garten). Demzufolge ist er vom Vermieter zu reparieren bzw. zu erneuern.
Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen.
Die Hauptpflicht des Vermieters aus dem Vertrag schlechthin.
Musste eigentlich der Vermieter machen, aber vielleicht steht ja in deinem Mietvertrag was dazu.
dazu steht gar nichts drin.leider
Der Vermieter ist für die Erneuerung zuständig!