Gartenzaun geht kaputt wer muss reparieren?Mieter oder Vermieter?

7 Antworten

Der Zaun ist Bestandteil der Mietsache seit Mietbeginn. Du als Mieter wurdest Besitzer der Mietsache und somit Nutzer. Am Eigentum der Mietsache ändert das nichts. Aber wenn der Zaun sich altershalber zerlegt, musst du das dem Eigentümer/Vermieter sofort melden und eine Frist zur Instandsetzung benennen. 

Nach Verstreichen der Frist ohne Instandsetzung durch den Vermieter könntest du in die Ersatzvornahme gehen. Dabei sollten die Kosten der Ersatzvornahme eine Monatsmiete nicht übersteigen. 

Diese Absicht müsste dem Vermieter mitgeteilt werden und die Aufrechnung könnte dann mit der übernächsten Miete stattfinden. 

Benutze beim Schriftverkehr mit dem Vermieter über die Post das Verfahren "Einwurfeinschreiben".


Der Zaun wurde mitvermietet (mit dem Garten). Demzufolge ist er vom Vermieter zu reparieren bzw. zu erneuern.

Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen.

Die Hauptpflicht des Vermieters aus dem Vertrag schlechthin.

https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Musste eigentlich der Vermieter machen, aber vielleicht steht ja in deinem Mietvertrag was dazu.

steinchen1212 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 06:41

dazu steht gar nichts drin.leider

Der Vermieter ist für die Erneuerung zuständig!