Sperrmüll im Haus - Hausgemeinschaft soll zahlen

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Bei uns im Keller hat ein kleines Ferkel seinen Sperrmüll abgelegt. (...) die Kosten werden auf alle Mieter verteilt. Sprich, für die Entsorgung. Ist das rechtlich wirksam?

Ja. :-O Denn entgegen manch rechtsirriger Auffasung - wie auch wieder hier zu lesen - ist diese Frage längst höchstrichterlich entschieden:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII ZR137/09) entschieden, dass die Kosten der Sperrmüllentsorgung als Betriebskosten umlagefähig sind.

„Entgegen der Auffassung der Revision durfte die Klägerin auch die abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts entstehen diese Kosten zwar nicht jährlich, aber doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen. Insoweit handelt es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem Vermieter als Eigentümer wiederkehrend entstehen. (...) Im Übrigen gehören Aufwendungen zur Beseitigung von Müll von den Gemeinschaftsflächen des Mietobjekts auch dann zu den umlagefähigen Kosten der Müllentsorgung, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden sind.“

keszler 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 09:15

Alles leider sehr widersprüchlich hier.

Wo ich sagen muss, dass das hier noch am meisten Sinn ergibt.

Gerhart  18.01.2014, 08:59

Eine einmalige Entsorgung ist damit nicht gedeckt.

keszler 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 09:16
@Gerhart

Wie meinen?

Gerhart  19.01.2014, 10:08
@keszler

Du bist vermutlich Mieter. Die Hausverwaltung kann im Zuge der Nebenkostenabrechnung der laufenden Abrechnungsperiode die Sperrmüllbeseitigungskosten auf die Mieter unter der Position Abfallbeseitigung umlegen. Wenn du das nicht bezahlen willst, wirst du Schuldner der Hausverwaltung. Will die HV den Betrag von dir dennoch erhalten, muss sie über ein Mahnverfahren diese Kosten einklagen. Der Richter wird dann ein Urteil fällen, dass entweder du deinen Anteil bezahlen musst oder die HV auf der Teilabrechnung sitzen bleibt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Sperrmüllbeseitigung in einem Miethaus regelmäßig anfällt und daher umlagefähig (siehe Kommentar @imager761) wird. Ich hingegen habe die Erfahrung machen müssen, dass mein Umlageversuch wegen Einmaligkeit vom Gericht nicht erfolgreich für mich geurteilt wurde.

Natürlich muss der Müll entsorgt werden. Ist der Verursacher nicht auszumachen, zahlt der Vermieter und legt diese Kosten selbstverständlich um.

Wer soll das denn sonst zahlen?

Erste Möglichkeit ist, dass sich der Verursacher meldet und den Müll selbst entsorgt. Zweite Möglichkeit wäre, die Hausverwaltung gibt der Hausgemeinschaft die Möglichkeit, den Sperrmüll in Eigenregie zu entsorgen, um möglicherweise damit unnötige Kosten zu vermeiden. Dritte Möglichkeit ist natürlich, die Hausverwaltung beauftragt kostenpflichtig ein Unternehmen mit der Entsorgung und legt die anfallenden Kosten auf alle Mieter um.

Die Entsorgung von Sperrmüll ist NICHT durch alle Mieter zu tragen, weil es keine wiederkehrende Sperrmüllentsorgung im Mietvertrag als Kostenposition gibt. Der Vermieter zahlt (leider).

keszler 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 09:15

Alles leider sehr widersprüchlich hier.

Gerhart  18.01.2014, 16:11
@keszler

Ich habe in dieser Angelegenheit als Vermieter die Klage verloren und musste den Sperrmüll bezahlen, weil nur einmal in 10 Jahren der Sperrmüll zu beseitigen war.

Nein das geht nicht .wenn alle sagen das ist nicht von uns .Dann zahlt die Hausverwaltung das selber.