dürfen bei einer 2/3 mehrheit im Treppenhaus/Eingangsbereich Bilder aufgehängt werden?
Ich wohne in einem 3 Familienhaus,indem wir alle Eigentümer sind. Jetzt bin ich nach Hause gekommen und im Eingangsbereich waren Bilder aufgehangen (wären sie schön könnten sie a hängenbleiben).Ich wurde nicht gefragt und habe nur gesagt bekommen das die Mehrheit (also 2/3) sich dafür entschieden haben.Muss ich mir das gefallen lassen?
7 Antworten
Ersteinmal - wie ist dieser Beschluß denn zustande gekommen? In einer ETV, zu der Du eingeladen wurdest? Aus Deiner Überraschung bezügl. der aufgehangenen Bilder leite ich ab, daß es höchstwahrscheinlich gar keine ETV und gar keine Beschlußfassung gab, sondern lediglich eine gemeinsame Aktion von 2 Wohnungseigentümern, die keinerlei Rechtswirkung entfaltet.
Aber gut, auch wenn es sich um einen ordentlich gefaßten Beschlußantrag handelte, so greift die gefaßte Nutzungsregelung des Treppenhauses in den Kernbreich ein, was bedeutet, daß hier ein Beschluß mit Vereinbarungscharakter, also mit Zustimmung aller WEer hätte gefaßt werden müssen. Folge: Nichtigkeit des Beschlusses.
Ein weiterer Punkt wäre der Brandschutz im Treppenhaus, da diese auch als Fluchtweg gelten.
Dulden mußt du diese Bilder nicht - wenn Du aber vom Grundsatz her und vom Sicherheitsanspruch nichts dagegen hast, das Treppenhaus auszuschmücken, kann man doch ein Gentleman-Agreement bezügl. der gemeinsamen Auswahl der Bilder finden und so zur Wahrung des Hausfriedens beitragen. Versuchts doch einfach einvernehmlich zu lösen.
Findest Du das nicht übertrieben? Klar wäre es schöner gewesen wenn man Dich gefragt hätte. Aber es sind nur Bilder. Dann häng eben welche auf von denen Du der Meinung bist dass sie gut aussehen. Wenn man sich schon wegen ein paar Bilder so einen Stress macht, was ist dann erst wenn es mal um richtig wichtige Dinge geht. Am besten Du sprichst mal mit den anderen Eigentümern. Vielleicht findet Ihr ja einen Kompromiss.
Sofern die Mehrheit der Eigentümer in einer Versammlung den Beschluß gefaßt hat, die Ausgestaltung des Treppenhauses vorzunehmen, dann müssen Sie sich diesem Beschluß beugen, wenn Sie nicht das Wagnis einer kostenintensiven Beschlußanfechtung eingehen möchten. Vielleicht gelingt es Ihnen dem Gericht Ihren eigenen Geschmack zuu verdeutlichen.
Ich denke schon, daß du da nichts machen kannst. Warum willst du auch Stress machen? Das artet nur aus und dann gibt es Stress im Haus. Gehört das Treppenhaus Allen zu gleichen Teilen? Oder wie ist das vertraglich gereglet? mache doch den Vorschlag, daß jede Wohnpartei einen Monat seine Bilder aufhängen kann. Dann umgeht ihr jede Streitereien.
Wenn es wirklich nur um die Bilder geht, würde ich es einfach mit Toleranz versuchen. Aber vielleicht gibt es eh schon Konflikte mit den Nachbarn und die machen sich nun an der 2/3 -Entscheidung fest??