Kann man eine Eigentumswohnung gewerblich kaufen?
Ich habe ein Einzelunternehmen und wüsste gerne ob ich mit meinem Gewerbe eine Eigentumswohnung kaufen könnte um diese Für private Zwecke zu nutzen oder zu vermieten????
8 Antworten
Du kannst die Wohnung kaufen und als Betriebsvermögen behandeln, wenn du Sie vermietest. Bei einer Selbstnutzung ist das nicht möglich.
(§ 21 Abs. 3 EStG).
Bei einem Einzelunternehmen macht das keinen Sinn. Oder willst du den Mehrerlös, den du irgendwann mal beim Verkauf erzielst, auch versteuern? Und wenn du die Wohnung selbst bewohnen willst, wird das FA das kaum als Betriebsausgabe anerkennen.
Kannst du machen. Die Wohnung muss aber mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden. Die Zuordnung von zum Teil privat genutzten Vermögensgegenständen nennt man dann gewillkürtes Betriebsvermögen.
Je nachdem was du damit vorhast, kann das Vor- oder Nachteile haben. Der größte Nachteil dürfte allerdings sein, dass die Wohnung dann steuerverstrickt ist und du nach zehn Jahren den Gewinn nicht mehr steuerfrei stellen kannst.
ob es also sinnvoll ist, hängt von deinen Voraussetzungen und deinen Plänen ab. Ich denke da kann dir aber im Detail aber nur ein Steuerberater helfen.
Du kannst auch ohne Gewerbe eine Eigentumswohnung kaufen. Das Gewerbe hat damit null zu tun. Du als Person bist als Einzelunternehmer das Unternehmen.
Wenn es dir ums Absetzen von der Steuer oder Ähnlichem geht: Bei privater Nutzung natürlich nicht.
Selbstverständlich. Wie du sie gewerblich verwendest musst du allerdings erklären können.
Ein Problem: wenn die Wohnung im Betriebsvermögen ist, geht sie im Falle einer Insolvenz auch über die Wupper.
das ist halt das Risiko ;)
Welches Risiko gegenüber welchem anderen Zustand? Auch im privaten Bereich ist das nicht besser. Als Einzelunternehmer ist die gewerbliche Nutzung außerdem kaum dem FA erklärbar.
(Mal davon abgesehen, dass eine Finanzierung schon eine Hürde darstellen würde.)
Nicht immer, denn wie die Besitzverhältnisse dann sind, ist offen.
Das verstehe ich nicht. An welcher Stelle wird bei einem Einzelunternehmer ein derartiges Besitzverhältnis unterschieden, mal angenommen, er ist der Eigentümer und nicht Ehefrau etc.
Eben, die Wohnung könnte Ehefrau oder Eltern gehören. Bei Unternehmenseigentum gibt es nicht mal solche Auswege.
"Eben, die Wohnung könnte Ehefrau oder Eltern gehören. "
Davon war bislang nicht die Rede, aber selbst das ist kein einfaches Thema. Eine Gütertrennung wäre hilfreich oder andere Mechanismen. Dann aber müssen sie einige Jahre alt sein, denn sonst kommt der Insolvenzverwalter und fechtet das an: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/privatvermoegen-in-der-insolvenz-die-zwickmuehle-glaeubiger-oder-ehegatte/
Aber okay, bei Firmeneigentum ist die Lage klar. Soweit kann ich dir da zustimmen.
EIn EInzelunzternehmen kann doch kein Firmeneigentum haben, weil die Firma keine eigen Rechtspersönlichkeit hat. Der Gewerbetreibende ist mit dem Unernehmen identisch.
"EIn EInzelunzternehmen kann doch kein Firmeneigentum haben"
Ist mir durchaus bekannt und war nicht das Thema.
Er ist ein Einzelunternehmer. Bei einer Insolvenz ist die Wohnung somit immer weg.