Nachbar total verwahrlost und hat bereits Betreuung.. Reicht anscheinend nicht aus.. An wen kann man sich wenden?
Hallo zusammen!
Vor einem Jahr bin ich Eigentümerin einer Wohnung in einem 6-Familienhaus geworden. Bis auf 2 Wohnungen sind alle von den Eigentümern bewohnt. In der einen vermieteten Wohnung lebt ein alleinstehender, CA 55 Jahre alter, Mann. Er ist bieralkoholiker und starker Raucher, außerdem lebt er in einem absoluten Chaos. Nun ja, das ist ja auch immerhin seine Privatsphäre. Allerdings zieht der Geruch seiner Wohnung durchs ganze Treppenhaus. Seine Haustür ist auch richtig vergilbt und hinterlässt einen schäbigen Eindruck. Ich habe auch oftmals gesehen, dass er rauchend durch den Hausflur läuft und auf die Treppen "ausversehen" ascht. Mittlerweile ist es mir auch sehr unangenehm Besuch zu empfangen, da es beim betreten des Flures nach Kneipe riecht, Soweit ich weiß hat dieser Mann auch einmal die Woche eine Betreuung, die nach dem rechten sieht. Hin und wieder hört der gute auch sehr gerne laut Musik oder schaut sich Filmchen an die für Jugendliche nicht gemacht sind.. Man aber nicht drum herumkommt sie mitzuhören. Letze Woche Montag ging es einem anderen Nachbarn zu weit. Der besagte Herr hörte wieder zu laut Musik. Daraufhin schellte der andere Nachbar an der Wohnungstür, aber vergeblich. Die Polizei wurde dann verständigt. Als diese eintraf, war er tierisch besoffen und ging auf die Beamten los. In seiner Wohnung fanden sie auch selbstgebaute Waffen, u.a. Lanzen etc. Er wurde dann zur Ausnüchterung mit auf die Wache genommen. Am Donnerstag klingelte er 3 x an meiner Tür um sich zu entschuldigen.. Und um mir zu sagen wie toll er mich als Frau findet. Ich habe mich diesbezüglich auch an die Hausverwaltung gewandt..dort wurde mir gesagt, dass man sich darum kümmern möchte. Aber was kann man da tun? Meiner Meinung nach sollte der Mann in einem betreuten Wohnheim unterkommen. Ich fühle mich jetzt auch recht unsicher. Hinzu kommt auch noch, das die Wohnungstür aus Glas ist und man so sämtliches mitbekommt. Der hier geschilderte Vorfall war jetzt der letzte. Briefe wurden mir zb schon aus dem Briefkasten entwendet und noch ein paar andere Sachen sind auch vorgefallen. Würde mich freuen wenn mir jemand Tipps geben kann!
Liebe Grüße
6 Antworten
Der rechtlich geschützte Privatbereich sieht nun mal auch vor, daß jemand leben darf, wie er will, so lange er sich an Recht und Gesetz hält.
Ich kenne ähnliche Fälle, in denen ein Betreuer eingesetzt ist. Das Recht auf Leben, so wie es einem gefällt, wiegt da höher, wie das Reinlichkeitsbedürfnis anderer Zeitgenossen.
Auch wenn ein Mensch psychisch krank ist und Zustände normal findet, die "normale" Menschen längst als Katastrophe einstufen, wird noch nicht mal von Amts wegen eingegriffen.
Und glaub mir, die Fälle, die ich bislang erlebt habe, treffen den Zustand der Verwahrlosung wirklich bis ins letzte Detail.
Kenne ich, denn ich war jahrelang Betreuerin einer psychisch kranken Person. lg
Nettes Deckmäntelchen, welches du dir da umzulegen versuchst.
Sein Wohl definiert er selbst, nicht ihr als Nachbarn. Die Hausverwaltung könnte mal die Eingangstür reparieren, da hast du sicherlich Recht :-)
Du kommentierst nicht aus Unkenntnis sondern mit umwölkter Sozialvorstellung. Sama ist Eigentümerin einer Wohnung. Hier fungiert ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft und nicht eine "Hausverwaltung"
Die Türreparatur wäre Aufgabe des Wohnungseigentümers. Die Bezahlung der Reparatur ebenso und nicht Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Schadensersatzforderung kann der Eigentümer gegen den Mieter geltend machen.
Das kenne ich auch und mein TIPP: Nur über die Presse.
Wir hatten einen Wasserrohrbruch und das ganze Abwasser stand in der Wohnung und die Mieterin lief monatelang durch diesen Dreck. Weder Betreuerin, noch Gesundheitsamt, noch Vormundschaftsgericht haben mir (bzw. der Mieterin natürlich) geholfen.
Mein Freund von RTL wollte regional dann nach meinem Hilfeschrei berichten und dies habe ich allen Beteillgten 1 Stunde zuvor mitgeteilt und rate mal, wer rechtzeitig da war und die Mieterin gerettet hat? Sogar die Polizei wurde eingebunden.
Somit: Viel Glück.
Gerichtlich bestellte Betreuung und "Betreuer, der einmal in der Woche nach dem Alkoholkranken schaut" - Da gibt es doch einige Unterschiede. Menschen wie @michi als streetworker kümmern sich besonders gern und intensiv um derartige Fälle.
Das Hygieneamt der Kommune wäre also in Gang zu setzen und kann den Eigentümer der Wohnung beauflagen.
Der Eigentümer kann durch den WE-Verwalter aufgefordert werden für Änderung der Zustände in seinem Eigentum Sorge zu tragen.
Dem Amtsgericht kann die Betreuung des Kranken vorgeschlagen werden.
Der Amtsarzt oder der sozialpsychatrische Dienst kann dem Kranken eine Einweisung in eine Entziehungskur vorschlagen.
dann müssen sie als eigentümergemeinschaft den vermietenden miteigentümer zur abstellung auffordern.
1 Wen das so geschrieben stimmt dan hibt es legale Möglichkeiten ihn zu Kündiegen zb wen es im flur durch ihn stinkt ist das eine Sache .2 Wen er wirklich Echte Waffen hätte dan hätte die Polizei die schon mitgenomen.Aber das Problem Soltest du mit deinem Anwalt bereden.
3 Wen du dir da so unsicher bist dan lass dir oder auch überal neue Wohnunstsüren einbauen aber das geht dan auf deine kosten..
Danke für die Antwort!
Seine Wohnungstür ist zum Beispiel auch aufgeschlagen weil er seinen Schlüssel in der Wohnung hatte..
Haben wir denn eine Chance als Eigentümergemeinschaft etwas zu bewegen?
Ich meine, es geht ja auch um das Wohl meines Nachbarn.