Nachbar total verwahrlost und hat bereits Betreuung.. Reicht anscheinend nicht aus.. An wen kann man sich wenden?

6 Antworten

Der rechtlich geschützte Privatbereich sieht nun mal auch vor, daß jemand leben darf, wie er will, so lange er sich an Recht und Gesetz hält.

Ich kenne ähnliche Fälle, in denen ein Betreuer eingesetzt ist. Das Recht auf Leben, so wie es einem gefällt, wiegt da höher, wie das Reinlichkeitsbedürfnis anderer Zeitgenossen.

Auch wenn ein Mensch psychisch krank ist und Zustände normal findet, die "normale" Menschen längst als Katastrophe einstufen, wird noch nicht mal von Amts wegen eingegriffen.

Und glaub mir, die Fälle, die ich bislang erlebt habe, treffen den Zustand der Verwahrlosung wirklich bis ins letzte Detail.


KaeteK  30.05.2016, 12:57

Kenne ich, denn ich war jahrelang Betreuerin einer psychisch kranken Person. lg

Sama1985 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 23:27

Danke für die Antwort! 

Seine Wohnungstür ist zum Beispiel auch aufgeschlagen weil er seinen Schlüssel in der Wohnung hatte.. 

Haben wir denn eine Chance als Eigentümergemeinschaft etwas zu bewegen?

Ich meine, es geht ja auch um das Wohl meines Nachbarn.

michi57319  29.05.2016, 23:29
@Sama1985

Nettes Deckmäntelchen, welches du dir da umzulegen versuchst.

Sein Wohl definiert er selbst, nicht ihr als Nachbarn. Die Hausverwaltung könnte mal die Eingangstür reparieren, da hast du sicherlich Recht :-)

Gerhart  30.05.2016, 12:05
@michi57319

Du kommentierst nicht aus Unkenntnis sondern mit umwölkter Sozialvorstellung. Sama ist Eigentümerin einer Wohnung. Hier fungiert ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft und nicht eine "Hausverwaltung"

Die Türreparatur wäre Aufgabe des Wohnungseigentümers. Die Bezahlung der Reparatur  ebenso und nicht Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Schadensersatzforderung kann der Eigentümer gegen den Mieter geltend machen.

Das kenne ich auch und mein TIPP: Nur über die Presse.

Wir hatten einen Wasserrohrbruch und das ganze Abwasser stand in der Wohnung und die Mieterin lief monatelang durch diesen Dreck. Weder Betreuerin, noch Gesundheitsamt, noch Vormundschaftsgericht haben mir (bzw. der Mieterin natürlich) geholfen.

Mein Freund von RTL wollte regional dann nach meinem Hilfeschrei berichten und dies habe ich allen Beteillgten 1 Stunde zuvor mitgeteilt und rate mal, wer rechtzeitig da war und die Mieterin gerettet hat? Sogar die Polizei wurde eingebunden.

Somit: Viel Glück.

Gerichtlich bestellte Betreuung und "Betreuer, der einmal in der Woche nach dem Alkoholkranken schaut" - Da gibt es doch einige Unterschiede. Menschen wie @michi als streetworker kümmern sich besonders gern und intensiv um derartige Fälle.

Das Hygieneamt der Kommune wäre also in Gang zu setzen und kann den Eigentümer der Wohnung beauflagen.

Der Eigentümer kann durch den WE-Verwalter aufgefordert werden für Änderung der Zustände in seinem Eigentum Sorge zu tragen.

Dem Amtsgericht kann die Betreuung des Kranken vorgeschlagen werden.

Der Amtsarzt oder der sozialpsychatrische  Dienst kann dem Kranken eine Einweisung in eine Entziehungskur vorschlagen.

dann müssen sie als eigentümergemeinschaft den vermietenden miteigentümer zur abstellung auffordern.

1 Wen das so geschrieben stimmt dan hibt es legale Möglichkeiten ihn zu Kündiegen zb wen es im flur durch ihn stinkt ist das eine Sache .2 Wen er wirklich Echte Waffen hätte dan hätte die Polizei die schon mitgenomen.Aber das Problem Soltest du mit deinem Anwalt bereden.

3 Wen du dir da so unsicher bist dan lass dir oder auch überal neue Wohnunstsüren einbauen aber das geht dan auf deine kosten..