Dienstplanänderung ohne Fragen erlaubt, bei AVR Bayern?

3 Antworten

Dienstplanänderung ohne Fragen erlaubt

Auch mit Fragen, wenn der AN nicht möchte und kein (wirklicher) Notfall vorliegt: NEIN!

Dienst-/Schicht-/Einsatzpläne die bekannt sind, dürfen einseitig nur in absoluten Ausnahmen geändert werden. Krankheit vom Kollegen, gerade "passt" der Stundenabbau usw. sind keine Notfälle und jeder AN hat auch ein Recht auf seine Freizeitplanung.

Ihr habt doch bestimmt eine Mitarbeitervertretung/Betriebsrat. Da kannst Du Dich auch erkundigen.

peace87 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 09:09

Also ein Notfall ist es ja sicher nicht wenn man aus einem Dienst eine Rufbereitschaft macht. MV haben wir natürlich. Hab mich da erst vor einiger Zeit beschwert, weil ich in 9 Monaten nur 8 x ein zusammenhängendes Frei hatte. (Also 2 Tage am Stück) und ich viel zu wenige freie Tage im allg.

Beim letzten Jahresgespräch vorletzte Woche hat mir meine Chefin unter der Blume gesagt, dass sie das nicht so toll fande das ich zur MV gegangen bin und ich das nicht mehr machen soll.

Deshalb bin ich da etwas vorsichtig. Denn wenn es blöd läuft zahlt sie es mir dann wieder über den Dienstplan heim. Und sowas einwandfrei nachzuweisen ist in der Praxis nicht gerade einfach...

Noch eine Frage hätte ich außerdem.

Sie sagte mir, dass es bereits ein freier Tag ist, wenn ich 24 Std. Zusammenhängend frei habe. (Also wenn ich z.b. an einem Tag bis 16 Uhr arbeite. Und am nächsten Tag erst um 16 Uhr anfange. Das ist ihrer Meinung nach ein freier Tag und sie meinte das steht auch in der AVR so. - Ich hab das nachgeschaut aber nirgends finden können ob das stimmt.

Hexle2  08.04.2021, 09:22
@peace87

Es ist korrekt, dass die Definition von "freier Tag" einen Zeitraum von 24 Stunden meint. Allerdings gilt dies zuzüglich der gesetzlichen Mindestruhezeit von 11 Stunden.

Wenn Du also die Arbeit beendest und einen freien Tag hast, muss der Zeitraum bis zum nächsten Dienst mindestens 35 Stunden betragen

Übrigens: Von der "Ansage", dass Du nicht zur MV gehen sollst, solltest Du Dich nicht beeindrucken lassen. Die MV wird von den AN gewählt um diese zu vertreten und auch zu beraten.

Bei uns im Betrieb gibt es auch einen Vorgesetzten, der seine MA früher darauf angesprochen hat, wenn sie zum Betriebsrat gegangen sind. Er hat auch direkt gefragt, was sie dort wollten.

Ich habe mich dann an die Geschäftsleitung gewandt und diese aufgefordert, dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass er das zukünftig unterlassen soll, da jeder MA das Recht hat, den BR aufzusuchen und ihn der Inhalt des Gesprächs nichts angeht.

Es hat gewirkt, er fragt/sagt nichts mehr.

Wie lange vorher ist es denn? Es sollten 4 Tage dazwischen liegen..

https://www.aplano.de/blog/sind-kurzfristige-dienstplan%C3%A4nderungen-erlaubt

peace87 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 08:34

Das war leider nicht meine Frage. Ich möchte wissen ob der AG mich nach der AVR Bayern fragen muss, bei einer solchen Dienstplanänderung. Du solltest dich also mit der AVR Bayern auskennen wenn du mir helfen möchtest. Ich will es nämlich genau wissen, speziell auf die AVR bezogen.

peace87 
Beitragsersteller
 08.04.2021, 08:40
@Idris164

Ok super, das war was ich gesucht hatte. 👍

Hast du eine Ahnung was alles ein dienstlicher und betrieblicher Grund ist? Ist das in meinem Fall gegeben?

Was die kurzfristigen Dienstplanänderungen angeht: So kenne ich das auch und bei uns wäre alles zusammengebrochen, wenn wir nicht bereit dazu gewesen wären.

Es war aber immer ein Geben und Nehmen: Ich konnte zum Beispiel für Sport sagen, dass ich niemals Dienstags nach 17:00 Uhr arbeiten will, oder eben einen bestimmten Tag (Geburtstag) immer frei bekomme ohne Urlaub zu nehmen.

Bezüglich der Rufbereitschaft finde ich es so ein Zwischending und auch rechtlich scheint es nicht ganz klar abgrenzbar zu sein (siehe unten)

Fakt ist ja: Bei Rufbereitschaft ist man zuhause und kann seiner privaten Tätigkeit nachgehen: Putzen, Film schauen, Gartenarbeit, Spazieren gehen, Kochen, Einkaufen, Fragen auf GF beantworten ...

Daher sehe ich persönlich das als in Ordnung an, so Überstunden abzubauen.

Schau mal hier:

Rufbereitschaft: Regeln zu Vergütung und Arbeitszeit | impulse

Rufbereitschaft als Arbeitszeit - HENSCHE Arbeitsrecht