Darf mein Arbeitgeber mir bei vorzeitigem krankheitsbedingtem Dienstabbruch Überstunden abziehen?
Hallo,
ich arbeite in einem Call-Center und wir arbeiten in Schichten mit Regelfall 8 Stunden pro Tag mit 7 Minuten Rüstzeit vor Dienstbeginn zum Starten der Systeme. Überstunden sind hin und wieder gern gesehen, aber nicht zwingend notwendig ;).
Ich gehe selten und ungern zum Arzt und schleppe mich noch mit Fieber zum Arbeitsplatz, wenn es das Allgemeinbefinden zulässt. Was ist jetzt aber, wenn ich während der Arbeitszeit merke, dass es nicht mehr geht?
Beispiel: Ich beginne meinen Dienst um 8:53 Uhr und bin regulär bis 17:30 Uhr geplant. Um 12:00 Uhr merke ich, dass es mir immer schlechter geht und ich zum wohle meiner Gesundheit meinen Dienst für heute beenden möchte.
Darf mein Arbeitgeber mir nun die nicht getane Arbeitzeit von meinen Überstunden abziehen, wenn ich nicht am gleichen Tag zum Arzt gehe? Denn manchmal reicht ein Tag und eine Nacht Erholung zumindest so weit, dass man den Rest der Arbeitswoche ohne "gelben Zettel" übersteht.
Wir haben keinen Tarifvertrag und regeln unsere Arbeitszeit über eine systeminterne Stechuhr. Danke im Voraus für Antworten.
4 Antworten
Nein, er darf dir die Fehlstunden des Arbeitstages an dem du früher gegangen bist, nicht abziehen.
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des DienstesFür eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitetgezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten,an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Quelle: http://www.schichtplanfibel.de/minus1.htm
Mit Bezug auf den Paragraphen des BGB und dieses Urteil geh zu deinem AG und verlange die Gutschreibung der Zeit, die dir an dem Tag fehlt.
Sehr gut!!
Ich habe einen wichtigen Punkt bei der Frage unterschlagen fällt mir gerade auf. Viele Ärzte, beispielsweise meiner, hat nur an 2 Tagen Nachmittagssprechstunden, sodass ich zu diesem am Montag, Mittwoch und Freitag gar nicht gehen könnte, wenn ich meinen Dienst um 12:00 Uhr beende, da dieser genau dann Praxisschluss hat.
Das ist mir schon klar, nur wie unten beschrieben überlässt er es uns, ob wir direkt am Tag den Arzt aufsuchen. Und im Hauptpost beziehe ich mich ja auch nur darauf, dass manchmal ein früherer Dienstabbruch und nachmittägliche und nächtliche Eigenpflege ausreicht, dass man am nächsten Tag wieder einsatzbereit ist. Interessiert war ich ansich vorwiegend an der Gesetzeslage. Hätte das vielleicht auch mit rein schreiben sollen.
Wenn du dich krankmeldest, gilt das für die ganze Zeit, die Arbeiten solltest. Ist an diesem Tag ein längerer Dienst geplant, gilt die Krankmeldung auch für die geplanten Übetstunden, ein Zeitabzug ist nicht rechtens. Bedenke: wenn du vor Dienstende aus Krankheitsgründen die Arbeitsstelle verlässt, gilt dies schon als erster Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Du darfst dann nur noch zwei folgende Tage dich ohne ärztliches Attest krankmelden.
Ergänzung des letzten Satzes: sofern der AG nicht die Vorlage der AU vom ersten Tag der Erkrankung gefordert hat.
Wie ist das bei euch geregelt, bei mehr als 3 Tagen oder sofort am ersten Tag AU vorzulegen?
AU muss spätestens am 3 Arbeitstage nach Krankmeldung vorliegen
vorliegen schon, jedoch kann der arzt ja nicht rückwirkend krank schreiben .. also du musst deshalb schon am ersten (auch halben) kranktag beim arzt vorsprechen
Beantwortet die Frage nicht.
Benötigt ihr auch bei einem Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Der Arbeitgeber überlässt es uns bzw. fragt, ob man direkt oder am Folgetag zum Arzt geht.
Sehr Wischiwaschi geregelt ehrlich gesagt, oder du weißt es nicht genau. Mache dich da generell mal bitte schlau, wie das aussieht.
Laut Gesetz kann man problemlos auch drei Tage zuhause bleiben, ohne jemals einen Arzt gesehen zu haben. Der Arbeitgeber kann das aber einschränken.
Welches Gesetz meinst du in dem Zusammenhang?
EntgFG
Musst du halt zu einem Arzt mit Notdienst. Das interessiert den Arbeitgeber nicht, kann ich auch völlig verstehen.