Darf mein Arbeitgeber mir bei vorzeitigem krankheitsbedingtem Dienstabbruch Überstunden abziehen?

4 Antworten

Nein, er darf dir die Fehlstunden des Arbeitstages an dem du früher gegangen bist, nicht abziehen.

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitetgezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten,an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Quelle: http://www.schichtplanfibel.de/minus1.htm

Mit Bezug auf den Paragraphen des BGB und dieses Urteil geh zu deinem AG und verlange die Gutschreibung der Zeit, die dir an dem Tag fehlt.

Familiengerd  21.11.2015, 11:18

Sehr gut!!

Ich habe einen wichtigen Punkt bei der Frage unterschlagen fällt mir gerade auf. Viele Ärzte, beispielsweise meiner, hat nur an 2 Tagen Nachmittagssprechstunden, sodass ich zu diesem am Montag, Mittwoch und Freitag gar nicht gehen könnte, wenn ich meinen Dienst um 12:00 Uhr beende, da dieser genau dann Praxisschluss hat.

grubenschmalz  21.11.2015, 08:18

Musst du halt zu einem Arzt mit Notdienst. Das interessiert den Arbeitgeber nicht, kann ich auch völlig verstehen. 

Kalisha 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 08:24
@grubenschmalz

Das ist mir schon klar, nur wie unten beschrieben überlässt er es uns, ob wir direkt am Tag den Arzt aufsuchen. Und im Hauptpost beziehe ich mich ja auch nur darauf, dass manchmal ein früherer Dienstabbruch und nachmittägliche und nächtliche Eigenpflege ausreicht, dass man am nächsten Tag wieder einsatzbereit ist. Interessiert war ich ansich vorwiegend an der Gesetzeslage. Hätte das vielleicht auch mit rein schreiben sollen.

Wenn du dich krankmeldest, gilt das für die ganze Zeit, die Arbeiten solltest. Ist an diesem Tag ein längerer Dienst geplant, gilt die Krankmeldung auch für die geplanten Übetstunden, ein Zeitabzug ist nicht rechtens. Bedenke: wenn du vor Dienstende aus Krankheitsgründen die Arbeitsstelle verlässt, gilt dies schon als erster Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Du darfst dann nur noch zwei folgende Tage dich ohne ärztliches Attest krankmelden.

elektromeister  22.11.2015, 11:12

Ergänzung des letzten Satzes: sofern der AG nicht die Vorlage der AU vom ersten Tag der Erkrankung gefordert hat.

Wie ist das bei euch geregelt, bei mehr als 3 Tagen oder sofort am ersten Tag AU vorzulegen?

Kalisha 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 07:59

AU muss spätestens am 3 Arbeitstage nach Krankmeldung vorliegen

ThomasAral  21.11.2015, 08:02
@Kalisha

vorliegen schon, jedoch kann der arzt ja nicht rückwirkend krank schreiben .. also du musst deshalb schon am ersten (auch halben) kranktag beim arzt vorsprechen

grubenschmalz  21.11.2015, 08:03
@Kalisha

Beantwortet die Frage nicht.

Benötigt ihr auch bei einem Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Kalisha 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 08:08
@grubenschmalz

Der Arbeitgeber überlässt es uns bzw. fragt, ob man direkt oder am Folgetag zum Arzt geht.

grubenschmalz  21.11.2015, 08:17
@Kalisha

Sehr Wischiwaschi geregelt ehrlich gesagt, oder du weißt es nicht genau. Mache dich da generell mal bitte schlau, wie das aussieht. 

Laut Gesetz kann man problemlos auch drei Tage zuhause bleiben, ohne jemals einen Arzt gesehen zu haben. Der Arbeitgeber kann das aber einschränken. 

Kalisha 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 08:20
@grubenschmalz

Welches Gesetz meinst du in dem Zusammenhang?

grubenschmalz  21.11.2015, 08:21
@Kalisha

EntgFG