Wann müssen Überstunden abgebaut sein?
Mein Ag will das 50 Überstunden auf den Konto bleiben. Alles was darüber ist wird ausgezahlt. Sehr zu mein Nachteil weil ich leider keine 50 habe sondern nur 45. Letztes Jahr haben sie nur 25 Std auf den Zeitkonto gelassen und dieses Jahr 50.
Bis wann müssen Überstd abgebaut sein ??? Dürfen die einfach auf unbestimmte Zeit soviele Überstd auf den Zeitkonto parken???
5 Antworten
Dein Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben eine gewisse Anzahl an Überstunden nicht abbauen zu dürfen.
Überstunden müssen IMMER mit Freizeit oder Geld ausgeglichen werden.
Bis wann die abgebaut sein müssen steht in deinem Arbeitsvertrag
Achso. Ja, das ist ja was völlig anderes
Der Lohn muss auch gezahlt werden, wenn keine Plusstunden auf dem Konto sind. Und nein, dass sind dann keine Minusstunden, wenn der AN seine Arbeit anbietet.
Aber nur, wenn eindeutig ein solches Zeitkonto vereinbart wurde. Aus der Regelung muss auch hervorgehen, wie Überstunden abgebaut werden können. Eine Vereinbarung es müssen immer mind. Plusstunden drauf sein, ist unwirksam, weil sie eine unangemesse Benachteiligung darstellt und Ü-Stunden auch verjähren.
Nein, dass ist so nicht zulässig. Zum einen sollte Dein Arbeitgeber bei einem solchen Berg an Überstunden diese versichern gegen Insolvenz und zum anderen muss er Dir zeitnah - wenn die Auftragsspitze vorbei ist - die Möglichkeit geben, dass Du diese durch Überstundenfrei abbauen kannst.
Für ein solches Arbeitszeitkonto muss es eine Regelung geben: Entweder in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer Vertriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag.
Was der AG will ist aber nicht das Mass aller Dinge. Es muß vereinbart sein. Entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
Normalerweise ist in so einer Vereinbarung eine "Nulllinie" fixiert. Also ein Datum zu dem die Überstunden abgegolten werden oder abgebummelt.
Was steht denn zu Überstunden, Zeitkonto im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Pauschal kann ich Dir jetzt keine Antwort geben. Mir fehlen Infos.
Wenn du bei einer Personaldienstleistungsfirma beschäftigt bist, ja! Müssen sie sogar. Üblich ist es, einen ganzen Monat (sprich 160h) anzusammeln. Da bist du mit dienen 50 noch sehr gut dabei.
Aber auch da muss vereinbart sein, wann die abgebaut werden oder ausgezahlt werden und wie die versichert werden.
Man kann nur raten einen solchen Passus nicht im Vertrag oder sonstwo zu unterschreiben.
Ich denke, er meint keine Überstunden. Wie es sich anhört, ist er bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dort ist es üblich, geleistete Arbeitsstunden auf einem sogenannten Zeitkonto zu sammeln, damit im Falle einer "Nichtbeschäftigungs-Phase" dennoch Lohn gezahlt werden kann.