Rechtliche Dienstplanänderung?
Ich arbeite in einem Gastronomiebetrieb. Wegen Sommerloch ist offiziell Sonntags und Montags Ruhetag bis Septemper. Nun kommt die Situation, das man wohl verschwitzt hat, ein Event im Umkreis miteinzuplanen, das aber hat man zwei Monate schleifen lassen.Der Dienstplan steht schon für 3 Wochen mit jenem Sonntag frei. Ich habe also einen kurztrip geplant, auch mit hotelbuchung.Nun kommt die Aussage,"ach ja, in am übernächsten Sonntag haben wir offen". Dienstplan kann sich also für manche ändern.Wie sieht die Rechtliche Lage aus?In welchem Zeitraum müssen solche Änderungen angekündigt sein?Die ist keine Notänderung, wo 4 Tage gelten, da man hier einfach nicht reagieren wollte, weil dies auch ein wetterabhängiges Event ist und/oder der AG es einfach vergessen hat.
1 Antwort
URLAUB, Urlaubspläne, Flugbuchungen, Einsatz- und Schichtpläne - die ewigen Ärgernisse in den Unternehmen...
Aber: Probleme sind dazu da, sie zu lösen!
Mit der Frage nach der rechtlichen Lage kommst Du bei dieser Problemstellung nicht weit. Willst Du Deinen Chef wegen der Einsatzplanung vor das Arbeitsgericht ziehen?
Gehe offen auf Deinen Chef (oder denjenigen zu, der die Einsatzplanung macht), zu und erkläre ihm, dass Du schon ein Hotel gebucht hast, und frage ihn, wie das Problem zu lösen ist (vielleicht durch einen anderen Mitarbeiter oder eine sonstige Ersatzkraft).
Wenn der Gastronom Dich behalten will, wird er Dir helfen - wenn nicht, wäre es für mich ein Grund, mir ganz schnell etwas Anderes (Besseres) zu suchen. Gute Leute werden überall gebraucht...