Dürfen die ersten 10 Überstunden gekappt werden?
Hallo zusammen,
wie es im Titel schon steht, habe ich eine Frage zu Überstunden.
Ist es dem AG erlaubt, die ersten 10 Überstunden im Monat, die geleistet wurden, zu kappen? So dass man eigentlich erst ab der 11ten Stunde sein persönliches + aufbaut?
Bsp. :
Im März mache ich 15 Überstunden. Davon werden Ende März die ersten 10 Stunden gekappt. 5 Stunden gehen auf das Gleitzeitkonto.
Im April mache ich 18 Stunden. Die ersten 10 werden wieder gekappt, so dass Ende April insgesamt 13 Std. (5 aus März und 8 aus April) auf dem Gleitzeitkonto sind.
Im Mai mache ich nur 8 Überstunden…Ende Mai werden dann 8 Std. gekappt. Das Gleitzeitkonto bleibt dann bei +13 Stunden.
Ja, es steht im Arbeitsvertrag, aber ist es auch wirklich so erlaubt?
Vielleicht gibt es hier jemanden der sich mit dieser Rechtslage auskennt.
Vielen Dank.
3 Antworten
Das KANN vertraglich so festgelegt werden. Das heißt aber, dass es ein von vorne herein höheres Gehalt gibt. Aber es wird ja niemand gezwungen einen solchen Vertrag zu akzeptieren.
Das heißt aber, dass es ein von vorne herein höheres Gehalt gibt.
Wie kommst du denn darauf??
Das ist falsch!
Natürlich wird niemand gezwungen. Es geht mir auch nicht darum ob ich grundsätzlich damit einverstanden bin oder nicht.
Diese Frage kam in einem Gespräch mit anderen Personen auf. Deshalb frage ich hier einfach mal nach. Vielleicht liest es ja ein Arbeitrechtler und kann mir eine Aussagekräftige Antwort geben.
Ich kann dir keine Rechtsgrundlage oder ähnliches nennen, aber bei mir ist das auch so. Ich arbeite in einem größeren Städtischen Unternehmen mit Betriebsrat. Ich kann mir kaum vorstellen das die das machen würden wenn es nicht erlaubt wäre
Ich kenne die Regelungen dass gewisse Stunden nicht überschritten werden dürfen, also dass am Ende des Monats nicht mehr wie 30 Stunden auf dem Konto sein dürfen…o.ä., aber das von vornherein gekappt wird, ist mir neu.
Wenn es so im Arbeitsvertrag steht und Du damit nicht den Mindestlohn unterschreitest, sehe ich da kein Problem.
Der Mindesturlaub ist ja auch gesetzlich geregelt.
Solange Du die gesetzlich Höchstarbeitszeit aber nicht überschreitest und den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitest ist die Arbeitszeit aber nun mal eine individuell auszuhandelnde Sache.
Naja, das ist ja der Knackpunkt. In einem Arbeitsvertrag kann viel drin stehen. Das muss aber noch lange nicht rechtens sein.
Z.B. kann da drin stehen, dass man nur 5 Tage Urlaub im Jahr hat. Ist dann aber trotzdem nicht richtig.