Minusstunden im Krank?

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Du bist nächste Woche nicht als frei geplant, den Überstunden abbummeln heißt, daß Du die Arbeitszeit im Vorhinein gearbeitet hast.

Wenn Du krankgeschreiben bist, kannst du keine Überstunden abbummeln, für diese Tage kann der Chef Dir auch nicht Minusstunden anrechnen. Die Tage, die Du krank geschrieben bist, müßten rechnerisch vom Monat abgezogen werden.

z.B.: Monatsvertrag: 20 Tage á 5 Stunden = 100 stunden / Monat.

Davon 5 Tage Krank => Monatssoll 15 Tage á 5 Stunden = 75 Stunden Monatssoll bei Krankheit - unabhängig davon, welche Dienst in den Tagen geplant waren, an denen Du krankgeschrieben warst. Verdiesntausfall im Krankheitsfall bei Teilzeitbeschäftigugn mit unregelmäßigen Arbeitszeiten --> Da mußt du einen Experten befragen, z.B. bei Deiner Krankenkasse, auch Dein schriftlicher Arbeitsvertrag könnte darüber Auskunft geben.

Drachenbaum  07.01.2010, 16:18

bedenke auch, daß ein freier Tag unter Umständen heißt, daß Du bereits vorgearbeitet hast, z.B. an einem anderen Tag 5 Überstunden. Überstunden können jedoch an Krankheitstagen nicht abgefeiert werden!

Das ist sicherlich nicht rechtens! Betriebsrat fragen, oder Gewerkschaft anrufen, notfalls Anwalt einschalten.

Dein Chef hat leider recht, wenn Du krank wirst, läuft der Dienstplan so weiter, wie er eingetragen ist. Nur regulären Urlaub würdest Du zürückbekommen während der Krankheit, normale freie Tage dagegen nicht. Du kannst allerdings nicht mit Minusstunden abschließen, wenn Du gehst. Es ist möglich, Resturlaub damit zu verrechnen. Anderenfalls mußt Du eben nächste Woche noch ein paar Tage arbeiten. Gruß, q.

Eindeutig, während du krank bist: 5 Stunden am Tag, wie es arbeitsvertraglich geregelt ist. Steht sicher im zuständigen Tarifvertrag (TVöD, oder welcher trifft zu?)

Es muss die SOLL-Zeit pro Tag sein, sonst würden durch die Krankheit Vor- oder Nachteile entstehen. Nach der Krankheit müssen genauso viele Plus- oder Minusstd. da sein wie vor der Krankheit.

Wenn Du Krank bist musst/kannst Du Dir gar keine Stunden aufschreiben bzw. die Tage Zählen mit der normalen Tagesstundenzahl. Wenn Du also regelmäßig 5h/Tag arbeitest werden diese Tage als anwesend mit 5h gezählt. Egal ob Du eigentlich 12h (als Angestellter/Arbeiter sind gesetzlich nur 10h/Tag erlaubt) arbeitest oder frei hast oder aber Du bekommst die Zeiten so angerechnet wie sie im Dienstplan stehen.

Genaueres regelt Dein Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbahrung

deFleescha  07.01.2010, 16:10

da muss ich dich korrigieren. gesetzlich sind max. 11h (incl. einer Stunde Pause) und in ausnahmen 12h ... Weiterhin kann man Sondergenehmigungen erhalten für regelmäßigen 12h Dienst... z.b. Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankenpflege etc. ...