Dienstplanänderung wegen Operationstermin?
Ich habe demnächst zwei ambulante Eingriffe und habe diese rechtzeitig auf der Arbeit gemeldet und angekündigt, dass ich an diesen Tagen krankgeschrieben sein werde. Ich arbeite im Schichtdienst als Altenpfleger.
Ich habe nun gesehen, dass der bestehende Dienstplan geändert wurde, sodass ich an den beiden Tagen statt Spätschicht nun einen freien Tag habe und somit Überstunden abgebaut werden.
Ist dies rechtens? Ich habe gelesen, dass der AG mit vier Tagen Vorlauf in Notfallsituationen den Dienstplan ändern darf. In meinem Fall ist aber klar zu erkennen, dass der Dienstplan nur geändert wurde, damit ich durch meine Krankheit Überstunden abbaue.
Vielen Dank für eure Hilfe. Leider konnte ich noch keinen Gesetzestext finden, den ich meiner Pflegedienstleitung vorhalten kann, um zu beweisen, dass es nicht erlaubt ist.
5 Antworten
Nein das ist nicht rechtens. Ein bestehender Dienstplan darf nicht einfach so geändert werden, denn er ist ein rechtsgültiges Dokument. Mit Aushang bzw. Bekanntgabe des Dienstplanes ist er verbindlich und Änderungen dürfen nur mit Rücksprache des Arbeitnehmers erfolgen.
Notallsituationen: Das sind wirkliche Notfälle wie z.B. Katastrophen, keine Krankmeldung etc. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet Ersatz bereit zu halten. Er darf nicht einfach den Dienstplan ändern um die fehlende Kollegin durch eine andere zu ersetzen. Er muß das grundsätzlich immer absprechen.
Wenn ein Dienst-/Arbeits-/Schichtplan einmal bekannt gegeben ist, hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht.
Der AG kann jetzt nur noch mit dem Einverständnis des AN Änderungen vornehmen oder in absoluten Notfällen. Notfälle sind aber weder Krankheit eines Kollegen noch das Ansinnen des AG sich hier vor der Entgeltfortzahlung zu drücken (was offensichtlich ist).
Notfälle sind z.B. plötzlich auftretende Epidemien, Erdbeben, Überschwemmungen usw.
Gibt es einen Betriebs-/Personalrat? Wenn ja, geh mal vorbei. Dieser hat den Schichtplänen zuzustimmen (auch den Änderungen).
Fordere Deinen AG auf, Deine Schichten wieder so einzutragen, wie sie ursprünglich waren und nicht auf Deine Kosten zu sparen. Das ist nicht rechtens.
Für den Tag der OP wirst du krankgeschrieben. Du bekommst vom Krankenhaus eine Bescheinigung. Danach evtl. vom Hausarzt, wenn du nicht arbeitsfähig bist.
Es ist nicht rechtens, wenn der AG auf Krankheitstage freie Tage anrechnet.
Wenn du den Krankenschein abgibst , wird das geändert.
Das kannst du
Aber wenn ich an meinem freien Wochenende krank bin, kriege ich dafür keine Stunden gutgeschrieben.
Für mich gilt folgende Logik:
- Krank an einem lt. Schichtplan vorgesehenem Arbeitstag: Wie 8 Stunden gearbeitet.
- Krank an einem lt. Schichtplan vorgesehenem freien Tag: Keine Änderung, da sowieso frei.
Mir wurden nun aber 2 zusätzliche freie Tage in den Schichtplan gebastelt, die mich 16 Überstunden kosten. Dagegen will ich vorgehen.
Der Dienstplan sieht momentan so aus, dass an den Tagen ein "S" für Spät steht, darunter ein "X" für Frei. Meine Leiterin hat mir auch schon gesagt, dass mir die Überstunden für die Tage abgezogen werden.
Es gibt eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz 5 Sa 342/15.
Ob dies hier zur Anwendung kommt, kann ich nicht beurteilen.
Jedenfalls ist es demnach rechtens das der AG die Überstunden in Abzug bringen kann und nicht wieder gutschreiben muss, trotz Krankmeldung.
In dem Fall aber nicht, weil der Dienstplan ja schon bestand. Nur weil die Te so nett war, rechtzeitig Bescheid zu geben, wird sie jetzt damit bestraft das der Dienstplan geändert wird. Das ist definitiv so nicht erlaubt. Und anstelle der Te würde ich mir überlegen ob ich nochmals im Voraus was sagen würde, wenn der Ag einem so dumm kommt.
Danke, aber das ist meiner Meinung nach ein anderer Fall. Der Betroffene war vom Dienst freigestellt. Bei mir wurde der Dienstplan nach Bekanntmachung meines Ausfalls geändert.
Deshalb habe ich geschrieben das ich es nicht beurteilen kann, ob dies hier auch zur Anwendung kommt.
Du kannst auch im frei krank werden , dann wird frei auf krank geändert. Der Krankenschein entscheidet.