Deutsche Rentenversicherung wie hoch pfändbar?

2 Antworten

Hallo. Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Hälfte der Rente ist der Betrag, den man maximal pfänden kann. Ich weiß nicht, ob es schon ein Bescheid mit einem Betrag ist, daher lese ihn mal richtig durch. Als alleinstehende Witwe (Single), dürfen bis zu einer Grenze von 1.029 € gepfändet werden. Bei Verheirateten bis zu einer Grenze von 1.419 €. Deine 1.516 € dürfen also auf 1.029 € gekürzt werden.

Das Recht auf einen Widerspruch hast Du jederzeit. Ein Bescheid muss aber vorliegen. Du nanntest aber keine konkreten Zahlen. Wenn Du möchtest, mache bitte ein paar Angaben mehr.