Deutsche Rentenversicherung wie hoch pfändbar?

2 Antworten

Hallo. Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Hälfte der Rente ist der Betrag, den man maximal pfänden kann. Ich weiß nicht, ob es schon ein Bescheid mit einem Betrag ist, daher lese ihn mal richtig durch. Als alleinstehende Witwe (Single), dürfen bis zu einer Grenze von 1.029 € gepfändet werden. Bei Verheirateten bis zu einer Grenze von 1.419 €. Deine 1.516 € dürfen also auf 1.029 € gekürzt werden.

Das Recht auf einen Widerspruch hast Du jederzeit. Ein Bescheid muss aber vorliegen. Du nanntest aber keine konkreten Zahlen. Wenn Du möchtest, mache bitte ein paar Angaben mehr.

SabrinaOG 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 19:12

Es ist kein Offizieller Bescheid sondern erstmal nur ein Brief mit einer Vorankündigung den wiederspruch habe ich heute geschrieben und werde in am Montag absenden.

Als ich letzte Woche bei der AOK angerufen habe meinten sie zu mir sie könnten es noch verhindern wenn ich einen Dauerauftrag bei meiner Bank einreiche und monatlich 50,00.- zahle diesen habe ich gemacht und online via email an die AOK gesendet.

Im Bescheid steht wörtlich „Eine Verrechnung bis in Höhe der Hälfte der laufenden Geldleistung ist möglich, da Sie nach unseren Unterlagen nicht sozialhilfebedürftig sind. Es ergibt sich somit ein verrechenbarer Betrag in Höhe von 758,37Euro“

danke für ihre Antwort