Umschulung durch rentenversicherung Abruch
hallo meinen frage was bekommt man für geldleistungen von der deustchen rentenversicherung bei einer Umschulung wenn man aus medizinischen Gründen seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann .. bzw. was muss die rentenversicherung bei einer Betrieblichen Umschulung bezahlen und wie lange z. b bei Prüfung nicht bestanden .. 2 frage was muss die rentenversicherung bezahlen bei einer umschulung in einem berufsförderungswerk bzw. Wie lange ??? was passiert wenn ich einen umschulung aus Gesundheitlichen Gründen abbrechen muss ?? ich meine Zahlungen rente reha ?????????? Danke für die Antwort...........
2 Antworten
Eine Umschulung zahlt die Rentenversicherung nicht, sondern das Arbeitsamt. Die Rentenversicherung zahlt für eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit. Du kannst aber auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr ist nicht drin. Hier nachzulesen:
Wenn du voraussichtlich deinen jetzigen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kannst, KANN die RV versuchen, dich auf einen anderen Beruf umzuschulen. Eine solche Maßnahme geht einer Rentenzahlung vorrangig voraus. Während dieser Maßnahme erhältst du Übergangsgeld, das mit dem Krankengeld vergleichbar ist. Nur wenn du selbst deiner Miwirkungspflicht niht nachkommst, kann die Leistung eingeschränkt oder eingestellt werden.
Der erworbene Anspruch auch ein Erwerbsminderungsente geht dadurch nicht verloren. Bist du mit der Maßnahme gesundheitölich überfordert, muss ein anderer Weg gefunden werden. So lange du dabei mitwirkst, kann dir nichts passieren.