Ist ein Konto im Ausland pfändbar?
Ich möchte ein Konto in Luxemburg eröffnen da ich in Deutschland Schulden habe. Jetzt wollte ich wissen ob die deutschen Behörden/Gerichtsvollzieher mein Konto in Luxemburg dennoch pfänden dürfen oder ob es unantastbar ist.
12 Antworten
Ja, innerhalb der EU gibt es eine Amtshilfe . Hotline : 00800 67891011 Ich würde es eher in der Schweiz od. in Lichtenstein eröffne, weil die beiden Länder gehören nicht zur EU und somit folglich auch keine Amtshilfe.
was spinnt ihr euch da zurecht. ein konto im ausland ist sicher vor allen gläubigern. es sei den ihr erzählt irgendwem etwas von eurem konto. ihr solltet auch nicht von eurem konto in deutschland dorthin überweisen. fragt eure kinder die doch ein taschengeldkonto haben. oder eure eltern oder einem wirklich guten freund. (könnt einen auf arm machen (tipp) und erzählen, das euer konto gepfändet ist und ihr nun den gläubiger bedienen wollt, der ein ausländisches konto hat. oder der freund soll auf seinem namen ein neues konto auf guthabenbasis eröffen das ihr dann nutzt für diese kleine sauerei. und in einem ev antrag stellt euch eh der GV diese frage nicht, ob ihr im ausland werte habt. schaut mal auf den antrag. da steht nix drüber. und das macht auch sinn.
ich hasse gläubiger.( ausnahmen bestätigen die regel) die recht unverschämt werden können. mehr als abzahlen kann man nicht. also die kleinen dinge regeln!. die großen rechnungen der mafiosis prellen, denn dort findet man moralisches ungemach das auch noch von den shit gerichten ungeprüft durchgewunken wird,ohne das dies nachvollziehbar ist.
Du willst also Deine deutschen Gläiubiger verprellen und fragst dann hier auch noch um Rat wie Du das machen kannst.
Keine Sorgen die kriegen Dich, ob im EU-Ausland oder auch in anderen Staaten. Da wäre es nur etwas aufwändiger.
Halts Maul du Arschlосh. Ich habe selber schonmal gegen viele Gesetzgebungen in der Wirtschaft verstoßen und werde auch noch Tätigkeiten, wie diese hier mit größten Vergnügen unterstützen. Die Gläubiger im In- sowie im Außland können mich mal.
Also das das Konto dann niemand kennt und du vor Pfändung geschützt bist, das bezweifle ich. 1. Wenn du Lohn oder Gehalt beziehst Überwist der Ag ja das Ge3ld dann dorthin. Somit kennt er ja schon das Konto. Und wenn die Gerichte sich dann beim AG informieren wissen die dann also schon wohin dein Geld geht.
2. Wenn die an dein Konto nicht dran kommen sollten, haben sie immernoch die Möglichkeit beim AG zu pfänden.
Natürlich gibt es solche Konten. Wenn das Konto in Asien, UK oder Schwez eröffnet ist, können die Gerichte nicht viel machen, weil es dann den Regulierungsbehörden des jeweligen Landes unterliegt. Da können die deutschen Behörden sonst was versuchen, Geld werden die von ihn nicht pfänden können, weil das Konto rein technisch nicht pfändungshaft ist. Außerdem sollte man in so einem Fall besser schwarz arbeiten.
Generell ist eine Pfändung im EU - Ausland durchaus möglich.
Die Problematik für die Gläubiger ist jedoch, dass die Durchsetzung der Pfändung nur über die ausländischen Behörden durchsetzbar sind und dazu auch der ausländische Gerichtsstand einen Pfändungsbeschluss ausgeben muss.
Das hat enorme Kostenund einen sehr großen Zeitaufwand für die Gläubiger zur Folge. Aus diesem Grund sind Beträge bei ausländischen Banken im EU - Bereich sicherer - aber eben nicht komplett geschützt.
Die EU-Gesetze sehen zudem Amtshilfe auch bei Vollstreckungen vor.
Besser ist es im Nicht-EU-Ausland. Dort sind Aufwand und Kosten für die Gläubiger noch größer und zudem ist die Problematik gegeben, dass es keine einheitlichen Abkommen gibt.
Die Problematik ist allerdings: Wie willst Du, ohne Spuren zu hinterlassen, das Geld auf ein Auslandskonto transferieren? Das geht im Grunde nur über die Anweisung von Geld via Konten Dritter. Also wenn Du diesen Weg gehen willst - überweise nicht von Deinem deutschen Konto aus.
Dass Du natürlich nicht legal handelst, haben Dir hier einige Kommentatoren schon gesagt.
genau, aber das Problem ist leider der Aufwand.