Rentenversicherung abschließen während Insolvenz?
Hallo, möchte für mein Rente eine Versicherung abschließen und wollte wissen ob dies auch den pfändbaren Teil meines Nettoeinkommen reduziert, so das ich lieber ins Alter investiere als in den Insolvenzverwalter
2 Antworten
Alles was während h IV Bezug oder während Insolvenz investiert wird, kann nur aus dem unpfändbarem Teil des Einkommens erspart werden. Allerdings liegt die Grenze des Schonvermögens bei der Altersversorgung wesentlich höher als bei Bargeld oder Sparguthaben und richtet sich nach dem alter des Anlegers.
Andererseits wäre es ja ein Unding, statt in die Entschädigung der Gläubiger in die eigene Altersversorgung zu investieren
Also die Rente soll direkt durch Lohnumwandlung , also vom Bruttolohn abgeführt werden .
Selbst bei bereits bestehenden baVs oder auch Rürups sind nur die bis zur Insolvenz eingezahlten Beiträge geschützt. Alles danach nicht mehr.
Allerdings habe ich schon erlebt, dass Insolvenzverwalter z.B. Rürups genehmigen. Dann muss der Verwalter das verantworten. Also am besten mal nett mit dem Verwalter sprechen.
Das ist nur möglich wenn die betriebliche Altersversorgung (bav) VOR beantragung der privaten Insolvenz besteht.
Eine neue ganz- oder teilweise arbeitnehmerfinanzierte bAV einzurichten ist bis zum Ablauf der Wohlverhaltensphase nicht erlaubt und würde sofort in die Insovenzmasse fallen
Auch hier gilt was ich in meiner Antwor schon mal sagte: