Fehlerhafter Rentenantrag (Gesetzliche Rente)?
Vorab: Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt.
Vielleicht hatte jemand aber schon eine ähnliche Situation und kann mir bei der Entscheidung helfen, ob ich in eine kostenpflichtige Rechtsberatung investieren soll.
Meine Mutter ist im Dezember 2020 in Rente gegangen und hat sich für den Rentenantrag im August 2020 bei dem Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung bei uns im Rathaus beraten lassen. Von dem Gespräch gibt es keine Unterlagen und auch den Rentenantrag hat sie zwar unterschrieben, wir haben aber keine Kopie vorliegen. Die Höhe der Rente wurde nach der Hochrechnungsvariante festgesetzt, was insofern nachteilig ist, da im November noch Weihnachtsgeld fällig wurde (was sie auch bei dem Termin ausdrücklich erwähnt hat).
Durch die Bestimmung der Rentenhöhe durch Hochrechnung fehlen ihr nun monatlich ca. zwei Euro. Nach einigem Hin und Her verlangt die DRV für eine Korrektur nun einen Nachweis über eine "fehlerhafte Beratung". Das dürfte schwierig werden.
Meine Frage dazu, vor allem da es nur um einen geringen monatlichen Betrag geht: Lohnt sich der Einstieg in eine Rechtsberatung?
6 Antworten
Im Rentenantrag wird man gefragt, ob man eine Hochrechnung wünscht oder die korrekte Rechnung abwarten will. Man wird auch schriftlich darauf hingewiesen, was diese Entscheidung für Folgen hat und dass man sie nicht zurücknehmen kann.
Die Widerspruchsfrist von 1 Monat ist längst abgelaufen. Kein Rechtsanwalt wird sich wegen 2 € mehr Rente damit befassen.
Versuchen kann man es dennoch. Es gibt einen sogenannten "sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch“, wenn die Rente wegen nachweislich falscher Beratung nicht korrekt berechnet worden ist. Es ist jedoch schwer, dies nachzuweisen. Die Rentenversicherung wird in dem Fall den Berater um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Nur wenn er eine nicht korrekte Beratung einräumt, hat deine Mutter gute Chancen, eine Neuberechnung zu erwirken.
Davon ist wohl auszugehen.
Die tatsächliche Rente berechnet sich auch nach den wirklich vorhandenen Beitragszahlungen. Diese Hochrechnung ist immer nur eine SCHÄTZUNG.
Die Auskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung sind im Übrigen kostenlos, und werden auch vom Amts wegen berichtigt, wenn sie falsch gewesen sein sollten.
Für Nachberechnungen empfiehlt es sich den "Versichertenältesten" in Anspruch zu nehmen. Das ist ebenfalls kostenlos.
Ein hauptberuflicher Rentenberater arbeitet für ein Stundenhonorar von 90 € aufwärts plus MwSt
Solange sie nicht nachweisen kann das Weihnachtsgeld erwähnt zu haben hat schlechte Karten. Von einer kostenpflichtige Rentenberatung würde ich abraten, der kann auch nicht mehr außer behaupten dass deine Mutter das gesagt hat.
Wie kommst du eigentlich auf die 2 Euro? Die RV wird das nicht ausgerechnet haben, wenn sie die Ansicht vertritt, dass die Rente eh nicht neu berechnet wird.
Deine Mutter hat mit der Unterschrift der Hochrechnung zugestimmt und auch, dass sie darüber beraten wurde.
Da vermutlich keine Zeugen vorhanden sund und kein Protokoll geführt wird, wird eine Falschberatung nicht nachzuweisen sein.
Ihr könnt euch beim VdK beraten lassen, aber hier wird keine Falschberatung nachweisbar sein
VdK- wenn man zahlendes Mitglied ist.
Ich rechne dir da wenig Chancen aus, da auf Seite 25 des unterschriebenen Vordrucks R0100 explizit auf diese eventuelle Nachteiligkeit der Hochrechnung hingewiesen wurde.
Wenn man Blind unterschreibt - selber Schuld.
Es wird nur kein Berater eine falsche Beratung einräumen...