Krankenkassenbeitrag auf Beamten Witwenrente

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die bisherigen Antworten gehen völlig am Problem und der Fragestellung vorbei. Hier handelt es sich um eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin, die neben ihrem Gehalt noch Hinterbliebenenversorgung nach Beamtenrecht erhält. Dann sind folgende Beiträge in der KV zu zahlen: a. aus Arbeitsentgelt je zur Hälfte von AN und Arbeitnehmer (zzgl. Zusatzbeitrag 0,9% vom AN) b. aus einer evtl. Witwenrente halb und halb durch RV und Witwe c. Hinterbliebenen-Beamtenversorgung in voller Höhe von den Versorgungsbezügen allein durch die Witwe. Diese Handhabung entspricht der derzeitigen Rechtslage. Wenn Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge zusammen die monatliche Grenze von 3.675 € übersteigen, kann man sich den aus Versorgungsbezügen überzahlten Beitrag von der KK erstatten lassen.

schneekristall 
Beitragsersteller
 06.07.2009, 11:28

danke für deine Antwort, meine Frage wurde damit beantwortet. Ich finde es zwar sehr ungerecht, aber da kann man wohl nix machen. ich habe schon überlegt, ob ich dagegen klagen soll. Eine Freundin von mir ist in derselben Lage und dann wären wir schon 2. Sorry, dass ich es erst jetzt kommentiere, aber ich bekam nicht angezeigt, dass ich neue Antworten habe, obwohl ich es beim Anmelden angeklickt habe.

Ein Beamter muss sich, egal ob im Beruf oder als Pensionär, immer selbst bei einer Krankenkasse versichern, entweder privat oder freiwillig gesetzlich. Das bedeutet, er bekommt vom Arbeitgeber keinen Cent dazu und seine Eigenleistung kann somit im Monat durchaus bis zu 800 Euro betragen. Dafür hat ein Beamter einen Sonderstatus, von dem er zeitlebens profitiert. In einigen wenigen Bundesländern (z.B. bei uns in Hessen) gilt das Beihilferecht, was besagt, dass der Staat zu einigen ärztlichen Rechnungen einen Anteil beisteuert, in den meisten Fällen keine 50%. Die Beihilfe wird zudem immer mehr begrenzt, eventuell in naher Zukunft sogar ganz wegfallen. Die Witwenrente wird deshalb voll bei den Krankenkassenbeiträgen berücksichtigt, weil sie genau wie die KV eines Beamten behandelt wird. Ebenso verhält es sich mit einem Versorgungsausgleich, der einem Beamten nach einer Scheidung zusteht.

schneekristall 
Beitragsersteller
 17.06.2009, 12:18

aber genau das finde ich ja das Unlogische, ein Beamter muss sich nicht gesetzlich versichern. Ich selbst bekomme noch 70% Beihilfe und müsste mich zu 30% privat versichern, das wäre für mich günstiger als im Moment, ich zahle ja genaugenommen 3x soviel KK wie andere Arbeitnehmer.

Maryline  17.06.2009, 16:38
@schneekristall

Ein Beamter kann sich aber freiwillig gesetzlich versichern. Davon sollte er aber lieber die Finger lassen. Privat kann man sich ja leider nur neu versichern, wenn das Einkommen eine bestimmte Höhe erreicht, und davon träumen die Beamten im Ruhestand nur noch. Ich selbst bin Pensionärin und zahle als freiwillig gesetzlich Versicherte gut über 400 Euro monatlich. (Die private wollte während der Kinderpause den vollen Beitrag.) Die Beihilfe gewährt mir, wie schon angeführt, im Glücksfall von Rechnungen, welche die gesetztliche KV anerkennt gerade mal unter 50 Prozent. Das rechnet sich nicht. Ein Widerspruch an sich, denn die ganze Geschichte würde sich nur lohnen, wäre ich bei den Ärzten Dauerpatient.

Im Augenblick ist wohl nichts zu machen.

Aber: Wenn die Witwe (wird ja nicht mehr die jüngste sein)demnächst ihre eigene gesetzliche Rente bezieht, passiert folgendes:

Aufgrund ihrer eigenen Rente ist sie (weiterhin) vom Grundsatz her zwangsweise gesetzlich krankenversichert. Und eine gesetzlich krankenversicherte muss halt auch auf die Witwenpension 15% zahlen.

Aber: nicht jeder Rentner ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Wenn die Witwe in der zweiten Hälfte ihres Beruflebens nicht mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert war, ist sie trotz Rentenbezugs nicht mehr gesetzlich krankenversichert, und die 15% entfallen. Für normale Rentner ist das blöd, aber die Beamtenwitwe kriegt ja beihilfe. Beispiel: Berufsanfang mit 25, Rente mit 65: von 45 bis 65 müssen 18 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.

Die andere Möglichkeit ist die: Mit Beginn der Rente (oder ab dem Tag der Antragstellung?) hat die Witwe einmalig drei Monate Zeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Auch hier gilt: Für normale Renter wäre das verrückt. Aber die Witwe ist dann zwar nicht mehr gesetzlich krankenversichert, kriegt aber Rente, Witwenpensiong, beihilfe und spart die 15%. Also aufpassen und die Frist beachten!

Bitte nicht nach der inneren Logik fragen.

Ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, sich innerhalb des gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnissea von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, weiß ich nicht. Wenn ja, s.o.

Ich bekomme Witwenpension und habe noch eine eigene Rente von der BfA. Ich bin kranken- versichert bei der KKH und zahle sehr viel Krankenversicherung. Mein verstorbener Mann zahle 30 % bei einer Privatkrankenkasse und bekam 70 % Beihilfe vom Staat. Nun die Frage: Kann ich jetzt auch noch(ich bin 68 Jahre alt) in eine private Krankenkasse wechseln mit 30 % Beiträgen oder ist dies zu spät?

Hallo,mein Mann war auch Beamter und ich beziehe Versorgungsbezüge...ich arbeite auch sozialversicherungspflichtig nebenbei...da ich damals nicht aufgepasst habe,ging auch Geld an die Krankenkasse von meiner Witwenrente ab,trotz das mein Arbeitgeber auch zahlte.Habe bei der Versorgungsstelle angerufen,die Dame meinte es passt so...damit gab ich mich nicht zufrieden,warum doppelt zahlen?Also hab ich mich an anderer Stelle erkundigt und siehe da,es war doch falsch,die Versorgungstelle mußte mir die ganzen Jahre zurück zahlen,wo die es sich zurück geholt haben???Seit dem zahlt nur noch der Arbeitgeber.

schneekristall 
Beitragsersteller
 11.10.2009, 19:25

Habe erst heute deinen Beitrag gelesen und mich würde interessieren, wer dir die Auskunft gegeben hat und wer dir die Beiträge zurückgezahlt hat? Die Versorgungsstelle oder die KV? Und welcher Arbeitgeber zahlt die KV-Beiträge, die Versorgungsstelle oder dein Arbeitgeber, wo du arbeitest? Würde mich über eine Antwort freuen.

hacgl  06.08.2010, 13:08
@schneekristall

Sorry das ich erst jetzt antworte,habe ewig nicht mehr hier rein geschaut.Die Telekom mußte die ganzen Beträge der vergangenen Jahre zurück erstatten,da mein Arbeitgeber ja auch für mich bezahlt.Die Krankekasse selbst,die sich vorher wohl nicht daran gestört hat alles doppelt zu bekommen gab mir dann Auskunft,nach einem Telefonat,schickte mir ein Schreiben was ich dann an die Telekom weiter geleitet habe.

LG

GraefinR  27.08.2010, 18:46
@hacgl

Hallo hcgl, bin in der gleichen Situation wie Du, habe aber bisher keine Möglichkeit gefunden, die KK-Beiträge die die Versorgungsstelle einbehalten hat zurück zu bekommen. Wer hat für Dich so entschieden? LG