Witwenrente aus der Türkei

8 Antworten

Da werdet ihr wohl in der Türkei nachfragen müssen.

Frage erst einmal deine Verwandten in der Türkei, ob der "überlebende" Teil, der ggf. im Ausland wohnt, Anrecht auf einen Teil der Rente des Verstorbenen hat. Generell muss bei zusätzlichen Renten das der deutschen Behörde mitgeteilt und bei einer möglichen Steuererklärung auch angegeben werden. Die Höhe der Gesamtrente ist in Deutschland bei deutschen Arbeitnehmern/Eheleuten "gedeckelt": Es kann - wenn ich mich richtig erinnere - im Regelfall nicht mehr herauskommen, als der jetzt noch lebende Teil damals zu Zeiten der eigenen Arbeitstätigkeit zu 100 % verdient hat.

Ob hier einer das Türkische Rentenrecht kennt, möchte ich bezweifeln.

Thor70 
Beitragsersteller
 26.02.2013, 14:07

Na ja, aber man will ja nichts unversucht lassen! Die Frage ist ja auch, ob sie aus beiden Ländern ihren Witwenanspruch geltend machen kann oder ob nach Zusammenlegung beider Renten, dann nur 60% bekommt?

Du, bzw. deine Mutter sich anden VdK wenden. www.vdk.de Geschäftsstellen gibt es in jeder Stadt.

Dort weiß man zumindest, ob die Renten unabhängig bezogen werden können oder gegengerechnet werden. Euer Fall ist sicher kein Einzelfall und beim VdK sitzen die Experten.

nicht fragen - bei beiden Rentenanstalten beantragen und das Ergebnis abwarten. Ein etwaiger Doppelbezug muss allerdings beiden Anstalten mitgeteilt werden und auch dem Finanzamt, aber so viel wird das sowieso nicht sein, dass aus der Rente Steuer anfällt, aber bei sonstigen zusätzlichen Einkünften.