Rente Sterbemonat und Sterbevierteljahr
Hallo, ich habe eine Frage zur Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Angenommen mein Vater hat 1000€ Rente bezogen, davon 100€ Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag- also netto 900€- und ist am 20. September verstorben. Soweit ich weiß, endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung mit dem Todestag. Nun lese ich überall, die Rente wird für den Sterbemonat und die drei Folgemonate (also bis zum Jahresende) in voller Höhe an die Witwe gezahlt. Aber was heißt das nun, denn der KV/PflegeV-Beitrag fällt ja weg? Bekommt meine Mutter nun im Sterbevierteljahr 1000€ oder behält die Rentenkasse 100€ ein? Wie hoch ist die Rente "netto" für den Sterbemonat September? Viele Grüße Eva
3 Antworten
Für den Sterbemonat werden nur die wirklich bis zum Todestag angefallenen Beiträge berechnet und den Rest bekommt deine Mutter erstattet.
Das Sterbevierteljahr ist der Beginn der Witwenrente, also der Rente deiner Mutter.
Sie muss Beiträge zur Krankenversicherung von der Witwenrente zahlen und deshalb bekommt sie den selben Nettobetrag, den dein Vater vorher bekommen hat.
Nein, das glaube ich nicht, denn meine Mutter ist selber Altersrentnerin und zahlt auf ihre Rente bereits KV-Beiträge. Ich habe auch gelesen, dass die KV-Beiträge für den Sterbemonat (anteilig) erstattet werden.
Im Sterbevierteljahr sind die KV-Beiträge anscheinend dieselben, aber was geschieht im Sterbemonat?
Die Krankenversicherungsbeiträge sind ja die gleichen wie vorher. Die Mutter ist doch auch weiterhin (mit)versichert.