Sterbevierteljahr Rente?

5 Antworten

Juristisch anfechtbar ist das nicht (obwohl du sicherlich einen Präzidenzfall schaffen könntest) das ist so beschlossen worden, dass bei Wohnsitz im Ausland dieses Sterbevierteljahr nicht gezahlt wird.

Genauso gut könntest du vieles andere auch hinterfragen und auch nach dem Warum fragen.Erklärungen kann ich mir zurechtlegen, z.Bsp. die, dass du in Spanien sicherlich einiges günstiger lebst als hier und auch Sterbekosten insgesamt niedriger sind. Ob das konkret für Spanien gilt weiss ich nicht, aber für viele andere Länder ist das so.

Sei froh, dass dir die Rente nicht insgesamt gekürzt wird oder eben vom Lebensstandard dort abhängig gemacht wird.

Würdest du Rente hier beziehen, würdest du deinen Wohn- und Lebensbedarf auch in Deutschland beziehen, und würdest über die anfallenden MwSt. widerrum den Staat und damit uns allen entlasten.

So ist geht deine Rentenach Spanien und damit deine Kaufkraft auch.

Das sind MEINE Argumente....

Die Zahlung des Sterbevierteljahres setzt einen Inlandswohnsitz voraus. Zu finden z.B. § 7 Abs. 1 RentSV.

20Brigitte12 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 17:19

Vielen Dank,

das ist für mich eine verständige aussage und ich denke das ich es dann dabei belassen werde. Meine Schwester hat ebenfalls bei der Rentenanstalt angerufen und nach dem Antrag gefragt, ob dieser schon ein gegangen ist.(wurde vor 2 Wochen versendet) Aber durch diese schreckliche Krise haben alle ihre Probleme und die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und wird meinen Antrag, (der über ihren Tisch laufen wird) gleich bearbeiten und ich erhalte dann einen Vorschuss der Rückwirkend berechnet wird.

Dabei denke ich jetzt,dass ich einfach abwarten werde, ich war mir vorher nur so unsicher und konnte es nicht verstehen.

Ich danke nochmals für die freundlich Antwort und wünsche ihnen Gesundheit.

Wenn ich richtig informiert bin, bekommst du die drei Monate die volle Rente deines Mannes, auch im Ausland. Dafür muss du aber erst einen Witwenrentenbescheid haben. Sprich, es dauert etwas. Wenn du im Inland leben würdest, könnte dir das als Vorschuss ausgezahlt werden. Da du im Ausland lebst, ist lediglich das nicht möglich, du bekommst aber genauso viel Geld, wie wenn du in Deutschland leben würdest.

Pr1meT1me  21.04.2020, 17:18

Richtig!

Da hier einige Antworten völliger Quatsch sind, möchte ich versuchen es dir zu erklären:

Natürlich hast du Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr.
Für Rentner mit ihrem Wohnsitz in Deutschland reicht es aus dieses unter Vorlage der Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis und des entsprechenden Formulars bis zu 30 Tage nach dem Tod des Ehegatten beim Rentenservice der Deutschen Post zu beantragen. Anschließend kann der eigentliche Witwenrenten Antrag gestellt werden.

Bei Rentnern mit dem Wohnsitz im Ausland wird das Sterbevierteljahr erst im Rahmen der Berechnung der Witwenrente ausgezahlt.

Genaueres kannst du hier lesen: https://rentenbescheid24.de/wird-der-sterbequartalsvorschuss-ins-ausland-gezahlt/

Elizabeth2  21.04.2020, 17:37

genau das habe ich auch gelesen!

Wenn man alles liest, geht es dort aber nicht darum, dass eine Witwe ein Anrecht drauf hat, 3 Monate nach dem Tod des Mannes die VOLLE Rente zu bekommen, nicht nur die 60 prozent (oder so) von der bisherigen Rente.

Es geht um den Witwenrentenanspruch an sich. Und hier in Dtld. ist es wohl so, dass die Witwenrente als Vorleistung gezahlt wird, bis alle Sterbedokumente usw. da sind. Im Ausland muss man halt warten, bis alles geklärt ist.

Aber das ist einfach ein anderes Thema und nicht zu verwechseln damit, dass ich als Witwe drei Monate lang bei Wohnsitz in Deutschland noch die Rente OHNE Abzug bekomme. Als Sterbegeld sozusagen....

Elizabeth2  21.04.2020, 17:40
@Elizabeth2

an primeTime: ....das was du gelesen hast nennt sich übrigens: Sterbequartalsvorschuss......

Wenn du dich nur auf diesen Text beziehst, und sonst keine Kenntnisse hast, weiss ich nicht, wie du auf die idee kommst, alle anderen Antworten als "völliger Quatsch" abzutun.

Da würde ich doch gerne etwas mehr wissen, woher du das weisst, dass alles Quatsch ist, einschliesslich der bereits erteilten Auskunft.....

20Brigitte12 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 17:59
@Elizabeth2

Nein, Vielleicht habe ich das etwas ungenau beschrieben …Ich weiß, dass ich die große Witwenrente erhalten werde, diese ist auch schon beantragt worden und in Arbeit..

Mir wurde immer gesagt; 

das ich mir keine Sorgen machen müsste, da ich die ersten 3 Monate die volle Rente meines Mannes noch überwiesen bekommen würde.

Nun hat man diese Zahlung mit dem heutigen Schreiben, eingestellt, und die Sachbearbeiterin teilte mit, das keine Vorauszahlungen ins Ausland gehen würde.

Im Nachhinein dachte ich mir, das es vielleicht verkehrt verstanden wurde, ich möchte keine Vorauszahlung der 3 Monatsrenten meines Mannes haben (war nie die Rede von)

Aber wir werden morgen noch mal nachfragen, wenn es so ist, dann nehme ich das auch hin, aber ich habe mich jetzt so viel belesen und es widerspricht sich einiges sehr.

Pr1meT1me  21.04.2020, 18:26
@Elizabeth2
  1. Habe ich geschrieben, dass EINIGE Antworten völliger Quatsch sind
  2. Ob Sterbevierteljahrs Vorschuss oder Sterbequartalsvorschuss etc. ist alles das Gleiche
  3. Woraus schlussfolgerst du, dass ich keine Kenntnisse habe?
  4. Was würdest du denn gern mehr wissen wollen?
  5. Das Wissen stammt aus langjähriger Berufserfahrung
Elizabeth2  21.04.2020, 18:31
@Pr1meT1me

weil du nur diesen Artikel als Quelle angibst und sonst nix. Und das gibt dieser Artikel nicht her. Nun als ich das gelesen habe, gab es nur 2 Antworten. Nicht mehr...Vielleicht hat sich was überschnitten, da kann ich nix für.

Pr1meT1me  21.04.2020, 18:34
@Elizabeth2

Ich habe diesen Artikel nicht als Quelle angegeben, sondern als zusätzliche Informationen beigefügt, falls ich mich etwas unverständlich ausgedrückt oder zu kurz gefasst habe.

Hallo,

das sogenannte Sterbevierteljahr wird nicht im SGB 6 genannt.

Diese Übergangsleistung wird beim Deutschen Postdienst bei Anzeige des verstorbenen Versicherten mit der entsprechenden Beurkundung geleistet.

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente (hier: Witwer-/Witwenrente) ist in § 46 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Der Begriff Sterbevierteljahr ist dort nicht zu finden und somit ein Rechtsbegriff, der sich aus der Anwendung des § 46 SGB VI mit der Nicht-Anwendung der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten (§ 97§ 67 SGB VI) und der möglichen Vorschusszahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG ergibt.

Jetzt zur Rentenantragstellung aus dem Ausland.

Erstmal zum Vorschuß:

Ein Rentenvorschuß (auch bekannt als sog Sterbevierteljahr) wird nur gezahlt, wenn die Hinterbliebene im Inland wohnhaft ist. Also kein Vorschuß bei Auslandswohnsitz. Sondern nur normale Hinterbliebenenrente, die beantragt und berechnet werden muss.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erst einmal mein tiefes Beleid. Ich weiß, wie meine Ma nach dem Tod meines Dads von der Rolle war.. und dann noch diese ganzen Formalitäten..

Ich würde auf jedenfalls umgehend schriftlichen Widerspruch einlegen.

Dadurch gewinnst Du etwas Zeit um Dir von einem Anwalt Info zu holen und ggf.die Begründung für den Widerspruch nachzureichen.

Alles Gute für Dich ❤️

Pr1meT1me  21.04.2020, 17:18

Völliger Quatsch!