Der Vermieter verlangt den Ausbau der Küche, der Deckenvertäfelung+ des Teppichbodens. Muß ich das?
Hallo, ich muß die Wohnung meines Vaters auflösen, da er in`s Heim gekommen ist. Er hat genau 50 Jahre dort zur Miete gewohnt. Der Vermieter verlangt nun, daß ich die Küche ausbaue, die Deckenvertäfelung entferne und den Teppichboden rausnehme. Muß ich das ?
9 Antworten
Hallo, ich muß die Wohnung meines Vaters auflösen, da er in`s Heim gekommen ist. Er hat genau 50 Jahre dort zur Miete gewohnt. Der Vermieter verlangt nun, daß ich die Küche ausbaue, die Deckenvertäfelung entferne und den Teppichboden rausnehme. Muß ich das ?
Wenn es die Sachen Deines Vaters sind und nicht Betsandteil des Mietvertrages, dann musst Du das rausmachen.
Der Vermieter kann verlangen, dass der Urzustand wiederhergestellt wird.
MfG
Johnny
Das wäre Sippenhaftung. Der Fragesteller hat doch gar keinen Vertrag mit dem Vermieter.
@Der Hans. Im Moment treten Sie andauernd ins Fettnäpfchen:
Die Erben treten in den Vertrag ein. Es sei denn, sie schlagen das Erbe aus.
Und somit muss man dann auch die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.
Das wäre Sippenhaftung. Der Fragesteller hat doch gar keinen Vertrag mit dem Vermieter.
Aber der Vater. Und da dieser offensichtlich selbst seine Pflichten nicht mehr wahr nehmen kann muß es halt der Sohn tun.
Wenn dein Vater die Veränderungen vorgenommen hat, muss die Wohnung wieder in den original Zustand gebracht werden, wenn der Vermieter das so will.
Wenn Dein Vater diese baulichen Veränderungen vorgenommen hat, liegt eine Rückbaupflicht vor, und zwar auch dann wenn der Vermieter die Einbauten genehmigt hat.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm
Das müsste natürlich dein Vater tun. Wenn der nicht mehr dazu in der Lage ist, hätte der Vermieter Pech gehabt. Du selbst hast mit diesem Vermieter doch überhaupt keinen Vertrag.
Wenn der nicht mehr dazu in der Lage ist, hätte der Vermieter Pech gehabt.
Nein. die Nachkommen, die das Erbe antreten, treten mit allen Rechten und Pflichten ein, so wie bei Kauf bricht nicht Miete.
Du selbst hast mit diesem Vermieter doch überhaupt keinen Vertrag.
Mit dem Käufer eines Hauses hat man auch keinen Vertrag, nur mit dem Vorbesitzer,trotzdem ist der Käufer an die bestehenden Verträge gebunden.
Meine Eltern und wir Kinder zogen schon vor Jahrzehnten in die Wohnung. Als mein Vater starb, zog meine Mutter in eine kleinere Wohnung. Der Vermieter verlangte damals auch, dass alles wie vorher hergestellt werden sollte, obwohl mein Vater sehr viele Verbesserungen vornehmen ließ wie Parkettboden usw..
Wir begleiteten unsere Mutter zum Mieterschutzbund, aber es nutzte gar nichts. Wir mussten ran, um alles in den Urzustand zurück zu versetzen.
Das wäre Sippenhaftung. Der Fragesteller hat doch gar keinen Vertrag mit dem Vermieter.