Gibts ne Faustregel nach wievielen Jahren ein Vermieter einen neuen Fußbodenbelag bezahlen muß?

6 Antworten

Da gibt es keine Richtlinien. Böden muss ein Vermieter nur dann ersetzen wenn diese einwandfrei defekt sind. Und auch nur dann wenn der Mieter für den Defekt nicht selbst verantwortlich ist.

Wieso sollte dir dein Vermieter einen neuen Teppichboden oder neues Parkett zahlen?Teppichboden muss der Mieter selber erneuern nicht der Vermieter. Du hast also keinerlei Anspruch auf neuen Bodenbelag. Die meisten Böden bestehen eh aus Estrich oder Holz und darüber ist meist ein dünner PVC Belag. Wenn man in eine Wohnung einzieht macht man ja auch selber den Belag darüber den man haben möchte und somit ist man auch selber dafür zuständig diesen zu erneuern wenn er hin ist.

XtraDry  03.06.2011, 18:09

Wieso sollte dir dein Vermieter einen neuen Teppichboden oder neues Parkett zahlen?Teppichboden muss der Mieter selber erneuern nicht der Vermieter. Du hast also keinerlei Anspruch auf neuen Bodenbelag

Unsinn, wenn dieser mitvermietet wurde, hat der Mieter selbstverständlich Anspruch darauf, dafür zahlt er ja Miete...

miimiimiimiimii 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 18:22
@XtraDry

danke.

miimiimiimiimii 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 18:08

ok. vorausgesetzt in der wohnung wäre jetzt sagen wir mal schon teppichboden oder parkett drin und der mieter "verwohnt" den.

muß er diesen dann vor seinem auszug erneuern, oder bleibt der vermieter darauf sitzen?

XtraDry  03.06.2011, 18:10
@miimiimiimiimii

muß er diesen dann vor seinem auszug erneuern, oder bleibt der vermieter darauf sitzen?

Das kommt drauf an, wie er den verwohnt, ob er ihn grundsätzlich pfleglich behandelt oder versaut...

Wenn der Bodenbelag (Teppich, Laminat, Parkett) bei Mietbeginn bereits in der Wohnung war, gilt er automatisch als mitvermietet. Es ist nicht notwendig, dass dies erst ausdrücklich im Mietvertrag als mitvermietet festgelegt sein muss. Die Gerichte sehen als Abwohnungszeitraum bei einem Bodenbelag mittlerer Qualität 10 Jahre an. Bei hoher Qualität auch schon mal bis zu 15 Jahre. Wenn nach 10 Jahren der Belag eindeutig abgenutzt und verschlissen ist, kann man den Vermieter auffordern, dass er den Belag erneuert bzw. bei Parkett, dass er abgeschliffen wird. Vor Mietbeginn bereits vorhandener Bodenbelag zählt bei Verschleiß nicht zu den Schönheitsreparaturen. Demnach also nicht zu den Reparaturpflichten des Mieters. Der Mieter muss allerdings den Bodenbelag pfleglich behandeln und Teppich z. B. regelmässig reinigen.

Nachzulesen z. B. hier: OLG Hamm, Az. 30 REMiet 3 / 90 und Az. 213 C 501 / 97

Wurde die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet und der Mieter verlegt selber einen Bodenbelag, dann darf der Vermieter bei Auszug die Entfernung verlangen.

krupsie  04.06.2011, 20:44

die einzige wirklich richtige Antwort!

da gibt es keine.Parkett kann man neu abschleifen lassen.

Man kann den Vermieter ja mal ansprechen und beteiligt sich evtl. selbst an neuem Belag...

Nicht wirklich, denn das hängt vor allem von der Qualität des Belags und vom aktuellen Zustand ab. Ganz grob sagt man, nach 10 bis 15 Jahren, im Einzelfall kann man sich darauf aber nicht berufen...