Vermieter verlangt Mahngebühren + Rückläufergebühren obwohl sie einen Fehler gemacht haben?

5 Antworten

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Der Fehler liegt auf deiner Seite: Die Einzugsermächtigung wäre rechtzeitig zu widerrufen und per Überwesung Teilmiete zu begleichen gewesen, andernfalls die Überzahlung erstattet zu verlangen.

So hast du Rückläufergebühren verursacht und damit automatisch Verzug und Mahnung ausgelöst.

Wer für 5 € Prinzipien reitet, hat die schnelle Kautionsrückzahlung wohl nicht nötig.

G imager761

andydecker89 
Beitragsersteller
 13.01.2018, 17:01

Sehe ich ein, Dankeschön.

Du hättest sofort nach Stornierung die anteilige Miete überweisen müssen.

Da ursächlich doch der V. unrechtmäßig die volle Miete einzog, halte ich die Mahnkosten und die Rücklaufgebühren zumindest für fragwürdig bzw. sogar unrechtmäßig.

Die Mahngebühren musst du nicht bezahlen. Der Betrag war ja falsch, und du warst noch gar nicht im Verzug mit der Zahlung.

Die Rücklastschriftgebühr musst du zahlen, denn es war zwar der falsche Betrag, aber der Vermieter hat ja eine Einzugsermächtigung von dir. Aufgrund dessen war er berechtigt, eine Abbuchung vorzunehmen. Du hättest die Einzugsermächtigung (Sepa Mandat) zuvor schriftlich widerrufen müssen. Nur dann wäre die Abbuchung nicht berechtigt gewesen.

Wenn der Vermieter nicht reagiert hätte und den zu viel abgebuchten Betrag nicht zurück überwiesen hätte, hättest du später immer noch die Lastschrift zurück holen können. Das ist innerhalb von 8 Wochen möglich.

Eine Rücklastschrift kostet regelmäßig keine 8,- €, also würde ich diese nicht bezahlen, bzw. maximal 3,65 € ohne Nachweis der Kosten.

Auch eine Mahnung kostet keine 5,- €. Jedoch löst die Rücklastschrift automatisch den Verzug aus womit dem Grunde nach Mahngebühren für eine Mahnung berechtigt sind. 2,50 € maximal.

Sinnvoller wäre gewesen, im Rahmen deiner Wohnungskündigung die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Ich selbst halte gar nicht davon Miete per Lastschrift zu zahlen. Das mache ich gegenüber meinem Vermieter nicht und meine Mieter auch nicht mir gegenüber.

Ich weiß dass es oftmals einfach nur ums Prinzip geht, aber überlege, ob der ganze Aufwand + Ärger wegen 13 € lohnt.

Immerhin hättest du ja deinen Vermieter ja auch einfach darauf hinweisen können, dass zu viel abgebucht wurde, und dann hätte er dir den Betrag der zu viel abgebucht wurde zurück überweisen können.

andydecker89 
Beitragsersteller
 13.01.2018, 14:27

Danke für die freundliche und schnelle Antwort. Du hast es genau richtig erkannt. Es geht nur ums Prinzip, denn die Vermieter waren schon in der Vergangenheit nicht gerade die angenehmsten.

Und ja das hätte ich. Aber da kann man sich auch weiter im Kreis drehen. Sie hätten es auch von vornherein für Januar anpassen können. :) :(

ungehoerig  13.01.2018, 14:30
@andydecker89

Irren ist Menschlich! Für dein Vermieter war oder ist nicht ersichtlich, ob ein Betrag von dir selber zurück gebucht wird, oder ob dies wegen mangelnder Deckung geschieht.

Auf jeden Fall wird die Gebühr für die Rückbuchung immer auf den Inhaber des zu belastenden Kontos abgewälzt.

Dem Vermieter ist ein Fehler unterlaufen, was nun einmal passieren kann, und du hast einfach überreagiert.

Kannst ihm ja im Zeichen deines guten Willens 7,50 überweisen, und die Sache dann damit auf sich beruhen lassen.

andydecker89 
Beitragsersteller
 13.01.2018, 14:44
@ungehoerig

Macht Sinn, Dankeschön!