Mieter lässt nicht rein
Hallo.
Ich als Nachmieter habe eine Küche im Küchenstudio bestellt. Nun muss die Küche in der angemieteten Wohnung vom Fachmann ausgemessen werden. Doch die jetzige Mieterin verweigert dies. Als wir die Wohnung mit dem Vermieter besichtig haben, hat uns die jetzige Mieter ihre Einbau Küche zum Kauf angeboten, dass haben wir abgelehnt. Als ich Sie jetzt anrief, und Sie zu bieten uns und dem Küchenausmesser einen Termin zu geben, hat die gesagt, dass Sie das nicht will, und ich solle doch ausmessen, wenn Sie auszieht.
Nun ist das Problem, dass das heisst, dass ich ca. 1 Monat ohne Küche dastehen werde. Zudem verlangt, der Küchenausmesser einen Termin innerhalb 2 Wochen, oder ich muss Auftrag absagen, dass heisst ich verliere die Anzahlung in Höhe von 400 Euro für die Küche, und muss diese Neubestellen.
Wer kann mir einen Tipp geben, wie kann ich die jetzige Mieterin überreden, dass Sie den Küchenausmesser reinlässt?
Danke!
10 Antworten
Also, für mich eine Angelgenheit des Vermieters. Der kann und darf in die Wohnung mit dem Monteur, so auch immer wieder die Gerichte. Der neue Mieter eben nicht. Alles ganz einfach.
Hallo,
ich sehe das genauso das die jetztige Mieterin völlig im Recht ist, schließlich ist das jetzt noch ihre Wohnung und sie hat das Hausrecht. Allerdings würde ich bei der Aussage das Vermieters schon vorsichtig werden, wenn es von dem heißt das er sich um einen Grundriss nicht kümmert und du gefälligst nur die Miete zahlen sollt und gut ist. Da würde ichs chon fast wieder in Erwägung ziehen die ganze Wohnung aufzugeben weil ich beführchten würde das spätere Anliegen/Mängel vom Vermieter mit dem gleichen Satz abgegolten werden und man da auch nur Schererein hat. Du kannst nur hoffen das du was beim Küchenstudio erreichen kannst und auf Kulanz hoffen und sonst hast du halt in allen Fällen den Kürzeren gezogen und musst die Stornogebühren zahlen und einen Monat ohne Küche leben.
Hallo NewYorkerBoy,
Ich lese immer wieder mit Erstaunen, wie sogenannte Kollegen mit ihren Kunden umgehen. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Küchenstudios, dich als Kunden zu unterstützen und dich nicht noch zusätzlich unter Druck zu setzen. Was soll das mit dem Aufmaßtermin innerhalb 2 Wochen- das ist absoluter Blödsinn!! Ich habe mnchmal Aufträge in der Schublade liegen, bevor das Haus überhaupt gebaut ist und kann manchmal erst 1 Jahr nach Auftragserteilung ausmessen. Wo soll da bitte das Problem sein und welchen Grund soll es geben, den Auftrag deswegen zu strornieren? Außerdrem geben alle Hersteller nach der Bestellung dem Händler noch mindestens 2 bis 3 Wochen Zeit, an der Bestellung etwas zu ändern - dadurch verlängert sich die Lieferzeit der Küche nicht. Ich kenne den Auftragswert deiner neuen Küche nicht, aber für mich würde es zum guten Service am Kunden gehören, wenn ich für einen solchen Fall ganz unproblematisch eine Übergangslösung schaffen würde- zum Beispiel in Form einer Leihküche.
Zu der jetzigen Mieterin: Sie ist ganz einfach stinkig, weil du ihre Küche nicht übernimmst. Vielleicht kannst du sie ja doch noch mit ein paar Blumen und einer Flasche Wein umstimmen. Statte ihr einfach einen Besuch ab und erkläre ihr dein Problem von Angesicht zu Angesicht. Dann fällt ihr die Ablehnung sicherlich schwerer als am Telefon und du bekommst deinen Aufmaßtermin vielleicht doch noch rechtzeitig.
Viel Erfolg und viel Spaß mit der neuen Küche.
Droh ihr halt an, dass du sie für die entstehenden Kosten in Regress nehmen wirst.
Gruß Ragnar
Wieso nicht? Ich jedenfalls würde so jemanden verklagen, bis ihm die Ohren abfallen. Und rechtlich ist sie im Nachteil, da sie dich offensichtlich schikanieren will.
Die Antwort von "Ragnar12983" entbehrt jeglicher rechtl. Grundlage und ist grundweg falsch!
Das ist zwar richtig, evtl. könnte aber eine über Rechtsanwalt zugestellte Erklärung der Regressabsicht eine gewisse Wirkung zeigen - rechtens ist das nicht, aber auch nicht direkt verboten ...
Da muss man einfach rechnen, welche Vorgangsweise preislich günstiger kommt. Ich selbst würde mir aber auch die Aufregung ersparen, einen Monat ohne Einbauküche hat bisher noch jeder überlebt!
BS3BM, es ist einfach traurig, wenn hier mal wieder völlig absurde Antworten wie die seitens Ragnar12983 gegebene eingestellt werden.
§ 226 BGB kennst du?
Wenn man § 226 BGB zitiert muss man auch wissen, in welchem Fall dieser Anwendung findet. Bei vorliegendem Sachverhalt sicher nicht. Kennst du die Rechte der Mieter? Diese sind in unserem Staate enorm. Und wenn die Fragestellerin vorschnell einen Kaufvertrag abschließt und die Bedingungen von sich aus nicht erfüllen kann, sondern nur auf Gefälligkeit von Dritten angewiesen ist, ist das allein ihr Problem. Das kann sie dann allein mit dem Küchenstudio ausfechten.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Sicherlich weis ich, dass die Mieterin am längeren Hebel sitzt. Bezüglich des Grundrisses der Küche, der Vermieter hat mir schon mitgeteilt, dass er keine Skizze hat, und auch sich nicht darum kümmern will. Ich soll meine Miete zahlen und gut ist. Kann man nicht ändern. Ich habe nochmals mit dem Küchenbauer gesprochen und einem Anwalt. Er sagte mir, dass im Kaufvertrag steht es. Er kann von mir eine Gebühr verlangen in Höhe der Anzahlung für die Stornierung des Auftrages. Als ich mir die Wohnung angesehen habe, und alles vermessen habe, da habe ich der Mieterin auch mitgeteilt, dass ich eine neue Küche bestellen werde, und ein Küchenausmesser muss in den nächsten Wochen vorbeikommen um die Küche auszumessen. Da sagte Sie mir, dass es ok für sie ist. Als ich sie jetzt anrief, weis die plötzlich nichts davon. Es ist sehr schade, dass sie keine Menschlichkeit zeit. In meiner jetzigen Wohnung habe ich auch Nachmieter reingelassen mit einem Küchenbauer. Kein Problem als, ist ja nur für 15 Minuten.
Wer noch einen Rat hat, bitte melden.
Und was bringt das? Das glaubt Sie mir doch nie. Oder?