Küche - DDR Mietvertrag
Die Wohnung mit DDR Mietvertrag soll gekündigt werden. Der Vermieter behaupted, die Küche muss vom Mieter entsorgt werden, da Sie 'abgeschrieben' ist. Die Küche war aber zu DDR-Zeiten Bestandteil der Mietwohnung (Plattenbau). Ist die Aussage des Vermieters richtig? Gruß + Danke rene fechner
7 Antworten
Das ehemalige Mieter die alte Küche entsorgen müssen, ist ja etwas ganz neues. Wenn die ganze Wohnung renoviert werden soll, mußt Du dann auch noch das alte Badezimmer entsorgen? Vielleicht spekuliert der neue Mieter auf die Unwissenheit der "Ossis"
Auch wenn sie abgeschrieben ist und Du keine Miete mehr dafür zahlst, ist die Küche immer noch Eigentum des Vermieters.
Es sei denn es wurde irgend wann ein Zusatz zum Mietvertrag gemacht das die Küche ab Datum x Eigentum des Mieters ist. Was ich aber kaum glaube.
Ich habe damals, 19hundertdunnemals, nur ein Schreiben vom Vermieter bekommen das ab Monat x für die Küche keine Miete mehr gezahlt werden muß.
Ja, ich war auch entrüstet. Für meinen nächsten Kampf wollte ich aber gerne mit fundiertem Wissen aufwarten. Vielleicht hat noch Jemand eine Idee? Danke Pixxon
Wenn die Einbauküche mit vermietet wurde und das im Mietvertrag steht, gehört sie dem Vermieter und muss auch von dem entsorgt werden.
Nach geltendem deutschen Miet- und Eigentumsrecht ist die Küche Eigentum des Wohnungseigentümers, wenn diese nicht nachweislich vom aktuellen Mieter angeschafft oder dem Vormieter gutgläubig abgekauft bzw. zu Eigentum unendgeltlich übernommen wurde. Der jeweilige Eigentümer der Sache ist für deren weiteren Verbleib zuständig.