durchlauferhitzer fehlt in der küche sache des vermieters?
hallo, als ich meine wohnung bekommen habe wurde mir weder zur wohnungsbesichtigung noch bei mietsvertragsabschluß gesagt das der durchlauferhitzer fehlt in der küche, muss das der vermieter tragen oder der mieter ? <-- gibt es für sowas paragrafen ? bei mir hängt auch ein kabel aus der wand vom vormieter hab ich erfahren das da die kabeldose fehlt muss der vermieter oder der mieter tragen, wie auch eine kaputte steckdose ???
9 Antworten
Die fehlende Dose ist Vermietersache. Deine Warmwasserversorgung ist, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, deine Entscheidung.
Das ist Sache des Mieters. Du kannst aber mit dem Vermiieter reden, ob er ihn einbauen lassen kann.
Durchlauferhitzer wäre Sache des Vermieters. Kaputte Steckdose ist auch Sache des Vermieters!
Aber so ein 5 Liter Speicher fürs Aufwaschen kann sich der Mieter selbst kaufen.
Ich dachte, dass das auch so rüberkommt.
Ein Elektrokabel darf nicht einfach so aus der Wand hängen. Das muss auf Kosten des Vermieters abgestellt werden. Sonst ist es Deine Sache, ob Du in der Küche einen Durchlauferhitzer oder einen Boiler haben möchtest. Den musst Du Dir dann auch selbst kaufen.
Wenn Du nicht unbedingt sofort viel heisses Wasser gebrauchst, dann kaufe Dir einen Boiler. Da sparst Du viel Geld und Strom, weil ein Durchlauferhitzer viel Strom verbraucht.
das ist sache des vermieters
Wenn es ein 5 Liter Speicher sein soll, dann ist es kein Durchlauferhitzer mehr, sondern ein Boiler.