Der Schlauch ist beim Duschen gerissen, zahlt der Vermieter?
Heute ist mir beim duschen der Schlauch von der Duschbrause kaputtgegangen. Ein Freund meinte nun, dass dies der Wohnungsvermiter zu zahlen hätte. Ist das so, oder muss ich für den Schaden aufkommen??
8 Antworten
Kommt auf den Mietvertrag an.
Manchmal ist dort vereinbart, dass Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höhe vom Mieter selbst zu tragen sind.
Und es kommt ja auch darauf an, woduch der Schlauch kaputt gegangen ist. Wenn es nämlich deine Schuld war, musst du auch für den Schaden aufkommen.
Heute ist mir beim duschen der Schlauch von der Duschbrause kaputtgegangen. Ein Freund meinte nun, dass dies der Wohnungsvermiter zu zahlen hätte. Ist das so, oder muss ich für den Schaden aufkommen??
Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dann ist es Mietersache.
Ohne Klausel ist der Vermieter zuständig.
MfG
Johnny
Wenn er zur Wohnungseinrichtung gehört, zählt das zum normalen Verschleiß und der Vermieter muss es ersetzen (lassen)!
Nicht unbedingt, kommt darauf an ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.
Hol dir so ein Ding für 10 € beim Baumarkt und gut ist. Oder warte bis Aldi oder Lidl solche Teile anbieten.
Wenn der Brauseschlauch schon immer dran war (seit dem du eingezogwm bist) haftet der Mieter. Wenn du ihn gekauft hast haftest du. Also wenn irgendwas kaputt gegangen ist (z.B die Wand ist nass geworden und es bildet sich Schimmel) und es war NICHT dein Schlauch haftet der vermieter.
Wenn der Brauseschlauch schon immer dran war (seit dem du eingezogwm bist) haftet der Mieter.
Darauf kommt es nicht an, sondern nur ob es eine Kleinreparaturklausel gibt.