Schlüsseldienst beschädigt Tür! Wer zahlt?
- Schlüssel vergessen
- Schlüsseldienst öffnet Tür und Beschädigt diese.
- es gibt zeugen
- Meine Hausratsversicherung lehnt Schaden ab.
- Schlüseldienst behauptet erstmal er müssen den Schaden nicht beheben.
Was meint ihr ? Wer muss dafür aufkommen? Eigenes Risiko oder muss der Schädiger zahlen ?
4 Antworten
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts, wozu selbstverständlich auch eine unbeschädigte Tür mit einwandfrei funktionierendem Schloss gehört. Wenn der Hausmeister den Schlüsseldienst kontaktiert hätte, wären demnach die Kosten für die getroffenen erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich von dem Vermieter zu tragen.
Eine solche Kostentragungspflicht des Vermieters setzt jedoch voraus, dass der Schlüsseldienst ordnungsgemäß gearbeitet hat. Sollte dem Mitarbeiter des Schlüsseldienstes ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden können (möglicherweise dann wenn etwa das Aufhebeln nicht erforderlich war bzw. nicht fachgerecht durchgeführt wurde), so hätte der Schlüsseldienst grundsätzlich für den dann hierdurch verursachten Schaden an der Tür bzw. deren Erneuerung aufzukommen.
Du selbst würdest haftbar gemacht werden können, wenn du unsachgemäß mit dem Schloss umgegangen wärst und du somit fahrlässig einen Schaden verursacht hättest. Dies müsste der Vermieter darlegen und im Streitfall auch nachweisen.
Hinweisen möchte ich des Weiteren auf Folgendes:
In vielen Mietverträgen finden sich so genannte Kleinreparaturklauseln, die eine Beteiligung des Mieters an den Kosten für die Durchführung von Reparaturen an solchen Teilen der Mietsache vorsehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Hierzu werden auch Türschlösser gezählt.
Zumindest wenn der Schlüsseldienst ordnungsgemäß gearbeitet hätte, könnte dein Vermieter, eine solche wirksame Klausel vorausgesetzt, von dir wenigstens anteilig im Rahmen der Klausel Ersatz von dir verlangen. Ich empfehle dir daher, deinen Mietvertrag einmal genau auf einen solchen Passus hin zu untersuchen.
Das mit dem Hausmeister war auch nur ein Beispiel. Schau einfach im Mietvertrag nach, da findest sicher was dazu. Ansonsten Mieterverein o.ä. oder direkt zum Vermieter.
Wenn ein ortsansässiger Handwerker dir bestätigt, dass die Beschädigung der Tür unnötig war, kannst du den Schlüsseldienst haftbar machen.
Viel Glück beim Versuch, genau diesen Menschen wieder zu finden.
Ein Schlüsseldienst wird die ein neues Schloss einbauen,aber auf deine Rechnung.Ich glaube nicht dss ein Proffessioneler Schlusseldienst diese Kratzer verursacht hat
Wenn die Tür nur zugefallen war und nicht abgeschlossen machen die nämlich nur den "Scheckkartentrick"das hinterlässt keine Spuren
Ein "Schlüsseldienst" öffnet Türen. Bei zugefallenen Türen muss kein Schloss oder Zylinder montiert werden. Hier handelt es sich um eine Doppelfalztür (verm. Schallschutztür), welche sich schwieriger öffnen lässt. Den Spuren nach wurde ein Spiralöffner (ungeübt) benutzt.
Wenn Sie also keinerlei Wissen haben, warum antworten Sie?
Kann ich den schlüsseldienst den für seine „nicht können“ haftbar machen ? Ca. 30 Minuten lang hat er die Öffnung versucht und diese erheblichen Schäden verursacht.
Wenn Sie mit Anwalt und Gutachter handeln...nach Ermessen.
Die Tür ist NUR ins Schloss gefallen und JA ganz allein der Schlüsseldienst hat diese Schäden verursacht.
Es müsste kein neues Schloss eingebaut werden und JA es war ein Schlüsseldienst der seit über 20 Jahren im Ort existiert.
das sind ja eh nur Lackschäden,ein bisschen Farbe drüber und fertig
Dann sollte diese Firma ja wohl eine Betriebshaftpflicht haben. Bei der Handwerkskammer gibt es für solche Streitfälle Sachverständige, die bestätigen können, dass diese Schäden durch unsachgemäße Arbeit entstanden sind.
Der Beschlag ist eloxiertes Aluminium und die Tür weiss beschichtet...da hilft kein "bisschen Farbe".
Handelte es sich tatsächlich um einen Metall-Handwerker, oder lediglich um einen Schlüsselnotdienst, der nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Ich vermute hier einen Schlüsselnotdienst, dem die erforderlichen Kenntnisse fehlen. Vom Fach kann dieser Mensch nicht sein.
Kontaktiere mal die Handwerkskammer und frage nach was man in solch einem Fall machen kann.
Die Tür ist einfach nur ins Schloss gefallen. Sie ist nach wie vor Gebrauchstütig.
Keine Fahrlässigkeit.
Ist auch meine Schuld gewesen daher brauchen ich einen Hausmeister nicht zu kontaktieren. Es war Samstagsabends 20 Uhr. Da hätte ich eh keinen erreicht.