Tür aufgebrochen, wer zahlt?
Hallo, ich lebe in einer WG zur miete und wollte gerade zur Arbeit, als ich bemerkte das sich meine Tür (Zimmertür) nicht mehr öffnen ließ. Die Türklinke ließ sich komplett 90grad nach unten bewegen und es war kein Widerstand mehr zu spüren (abgeschlossen war sie auch nicht). Nun musste ich dringend zur Arbeit und habe die Tür aufgetreten, wobei der Rahmen der Tür kaputt ging.
Meine Frage ist nun muss ich den Schaden selber bezahlen oder übernimmt der Vermieter die Kosten?
10 Antworten
Der Verursacher muss zahlen der Grund spielt hier keine Rolle
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
Warum sollte der Vermieter für durch Mieter verursachte Schäden aufkommen?
Das richtige Verhalten wäre gewesen, deinen Arbeitgeber zu informieren, dass du nicht raus kannst und dann, dich um Hilfe zu kümmern (Mitbewohner fragen, Freunde/Familie anrufen, Schlüsseldienst rufen, Schloss ausbauen, usw.). Wenn es ein echter Notfall gewesen wäre, also um "Leben oder Tod", zahlt vielleicht die Hausrat-Versicherung.. Aber sowas, wie auch z.B. ein defektes Auto auf dem Weg zur Arbeit, das ist kein "absoluter Notfall", sondern passiert ständig und ein Arbeitgeber sollte dafür Verständnis zeigen.. Muss er aber juristisch nicht, z.B. wenn jemand öfters zu spät zur Arbeit erscheint.
Den Schaden musst du als Verursacher voll bezahlen. Den bezahlt auch deine Versicherung nicht. Es gibt andere Mittel und Wege eine Tür zu öffnen als sie einzutreten.
... der/die Treter/in den Schaden und die Restkosten der Vermieter, wer denn auch sonst?