Muss der Vermieter zahlen, oder der Mieter?
Hallo liebe Community,
folgende Situation:
Heute morgen wollte ich die Rolladen, welche die Balkontür verdecken, hochheben, sodass etwas Licht einfällt. Normal und behutsam habe ich am Gurt gezogen und auf einmal hatte ich diesen in der Hand. Glücklicherweise steckt die Rollade an einem bestimmten Punkt fest, sodass sie oben bleibt.
Jetzt aber die Frage. Wer muss für den Schaden aufkommen? Ich bin meiner Obhutspflicht nachgegangen und habe die Sache pfleglich behandelt. Aber alles in der Wohnung ist einfach sehr alt!
In meinem Vertrag stehen, glaube ich, Kleinreparaturen bis 100,- EUR. Ist das denn eine Kleinreparatur und kann ich nicht 75,- EUR dafür geltend machen, sollte das die aktuelle Rechtslage sein? Schließlich gilt das Günstigkeitsprinzip, oder täusche ich mich?
Also wer muss zahlen? Vermieter, oder ich?
Im Voraus, vielen Dank!
10 Antworten
Ist ein defekter Rollladen bzw. Rollladengurt eine Kleinreparatur?
Ist eine Kleinreparaturklausel wirksam, so ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet in dem durch die Klausel vorgegebenen Kostenrahmen die Kosten für die Reparaturen zu bezahlen.
Jedoch ist vorliegend zwischen dem Rollladen an sich und dem Rollladengurt zu differenzieren.
Das Amtsgericht Leipzig hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 festgehalten, dass eine Reparatur eines Rollladenkastens keine Kleinreparatur darstellt, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 – ZMR 2004, 120-121. Der Mieter ist somit nicht dazu verpflichtet, einen defekten Rollladen oder Rollladenkasten zu reparieren.
Anders liegt die Beurteilung der Frage, ob die Reparaturkosten für den Rollladengurt vom Mieter zu tragen sind.
Es handelt sich bei dem Rollladengurt um einen Gebrauchsgegenstand, welcher vom Mieter häufig verwendet und benutzt wird und damit seiner direkten Beeinflussung unterliegt.
Ist die Vornahme von Kleinreparaturen somit wirksam auf den Mieter übergegangen, ist dieser verpflichtet, im Rahmen der finanziellen Vorgaben, einen Ersatz für einen defekten Rollladengurt zu besorgen.
Klingt jetzt blöd, aber ein Rolladengurt ist schnell selber gewechselt und würde dann extrem wenig kosten ... Anleitungen dazu wie das funktioniert liefert Google. Habe ich übrigens auch schon mal gemacht (früher) - hat keine 30 Minuten gedauert ... und das obwohl ich sozusagen 2 linke Hände habe ...
Wie gesagt: Ich würde da persönlich kein Faß aufmachen: Rolladengurt kaufen (da ich ihn ja auch verschlissen habe), und montieren - Ende.
Ja, das ist wirklich einfach. Hab zwar keine zwei linken Hände, bin aber nun auch kein Handwerker ^^... kann man wirklich schnell selbst wechseln.
Bei mir hat das der Vermieter gezahlt.
Aber das neue Briefkastenschloss musste ich selber zahlen.
Mit dem Vermieter reden.
Entweder man repariert es selber, was nach Schilderung wohl das günstigste ist (wenn man nicht gerade zwei linke Hände hat)
Oder der Vermieter beauftragt jemanden, der das repariert und wenn die Kosten über 100 sind, zahlt er und wenn sie darunter liegen du..
Anscheinend der Gurt gerissen oder hat sich am Befestigungspunkt gelöst.
Entweder neu befestigen oder gleich neuen Gurt, das kann man machen, wie man will..
Die Materialkosten werden wohl eher unter 20 Euro liegen, also mit 1-1,5 Stunden Arbeitszeit bleibt das wohl unter 100 Euros..
Deshalb ja der Vorschlag - selber machen wäre das günstigste..
Schafft es der Vermieter, die Handwerkerrechnung incl. MWST im Rahmen der
€ 75 zu "vereinbaren" (!), dann wären Sie der "Gekniffene".
Ist der Vermieter hingegen "töricht" und läßt sich auf eine höhere Rechnung
(ohne kleinen Barausgleich in Form eines unverdächtigen "Trinkgeldes") ein,
dann zahlen Sie nichts!
Erzählen Sie sowas nur nicht weiter!