Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.
ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.
Danke im voraus für Kompetente Hilfe!
8 Antworten
Melde es an Deine private Haftpflichtversicherung als Mietsachschaden und schreibe direkt in die Schadensanzeige, dass Du keinen Schaden verursacht hast.
Die Haftpflicht wird den Schaden prüfen und ggfs. dann auch unberechtigte Schäden abwehren, notfalls auch vor Gericht und falls berechtigte Schäden nachweisbar sind, diese auch begleichen.
Wenn das Wasser durch ihn verursacht durch die Decke nach unten gelaufen ist, dann ist sehr wohl die Mietsache beschädigt, nämlich der Fußboden des Vermieters, oder denkst Du das dunstet nach dem Durchlauf aus ?
Wenn Du die Schäden in der Wohnung des Mieters reparieren lassen möchtest, dann passt das. Wenn es aber um die Schäden beim Untermieter geht, dann ist das kein Mietsachschaden des Versicherten mehr. Macht ohnehin alles die Haftpflicht, aber die interne Zuordnung wird eine andere.
Die Schäden hängen doch theoretisch zusammen und mal ganz ehrlich, hier geht es in erster Linie nicht darum, dass die Schäden auf Kosten der Haftpflicht reguliert werden, sondern dass unberechtigte Forderungen abgelehnt werden.
Wenn die Wohnung unten drunter nass wurde und oben nur ne kleine Pfütze war, dann kann hier was nicht stimmen, jeder der schon mal nen Wasserschaden hatte, weiß das Wasser nicht in einem durch die Decke läuft und oben kam Rückstände hinterlässt, sowas dauert, außer die Decken entsprechen nicht den benötigten DIN Normen und sind aus Papier, oder Stroh.
Wenn also Wasser von oben in die Wohnung drunter gekommen sein soll, dann muss es auch Spuren im Fußboden hinterlassen haben und dazu braucht man nun mal nen Gutachter, es geht hier schließlich um Schäden an der Bausubstanz. ;-)
Danke, dass hilft mir schon mal weiter. Nur ich hab leider keine Ahnung, wo das Wasser her kam. Da liegt der Verdacht natürlich nahe, dass die Spühle übergelaufen ist, weil halt die Pfütze direkt daneben war.
Keine Sorge, dass findet dann schon der Gutachter raus, der kann auch messen, ob die Decke unter Dir nass ist, oder nass war, weil Trocknungsgeräte wird der Vermieter ja wohl kaum in beiden Wohnungen aufgestellt haben. ;-)
Den Schaden unter mir habe ich ja auch gesehen und der Wasserschaden ist wirklich erheblich. Der Teppichboden ist ja auch versifft. Da sich wie gesagt auch Wasser um meinen Kühlschrank befand, liegt der Verdacht für Außenstehende nahe, dass der Schaden von meiner Spühle aus verursacht wurde. Das ist es, was mir sorgen macht. Außerdem meinte mein Vermieter, dass er noch Zeugen hätte, die ihm gesagt hätten, dass das Tröpfeln langsam aufgehört hätte, als ich zuhause angekommen wäre.
Das alles macht mir schon ein wenig angst:(
Da mach Dir mal keine Sorgen. Was "Urknall" schreibt, ist absolut richtig.
Deine Haftpflicht kümmert sich schon darum. Dein Vermieter muß beweisen, dass der Schaden durch Dich entstand. Und nicht anders. Und sollte es wirklich so sein, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche von Dir ab. Notfalls vor Gericht. (Wie "Urknall" richtig schreibt)
Du kannst Dich also entspannt zurück lehnen, und wenn Dein Vermieter was will, sagst Du ihm, dass Du es Deiner Haftpflicht gemeldet hast. Sollte was schriftlich vom Vermieter kommen, leitest Du das zeitnah an die Versicherung weiter.
Du mußt Dir keine Sorgen machen. Es ist wie @Urknall geschrieben hat. Die PHV regelt das. Entweder lehnt sie den Schaden in Deinem Namen ab oder sie bezahlt, wenn von einem Verschulden Deinerrseits auszugehen ist.
Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.
Auch hier mußt Du Dir keine Sorgen machen. Es ist Voraussetzung für eine Leistung durch die PHV, dass der VN den Schaden verschuldet haben muß. Wenn kein Verschulden vorliegt trifft Dich auch keine Haftung.
Ihr habt mir schon mal viel weiter geholfen, danke dafür! ;)
Die richtigen Antworten hast Du schon bekommen. In einem gut vergleichbaren Fall ergab sich die Sache so:
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Unerklärlichen Wasserschaden in der unteren Wohnung festgestellt.
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Mit Installateur prüfte alle Leitungen und konnte nichts feststellen. Daher kein Notfall mehr.
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Meldung an die Wohngebäudeversicherung. Diese schickte eine Leckortungsfirma.
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Leckortungsfirma konnte ermiteln, dass das Wasser von der Wohnung darüber kam. Nämlich aus einem Kabelschacht.
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Meldung an die Haftpflichtversicherung durch die Bewohnerin, obwohl sie sich keiner Schuld bewußt war.
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Frage der Haftpflichtversichung nach Wohngebäudeversicherung.
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Information der Wohngebäudeversicherung an die Haftpflichtversicherung, dass es sich ausweislich des Gutachtens der Leckortungsfirma nicht um einen Leitungswasserschaden handelt.
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Übernahme des Schadens durch die Haftpflichtversicherung, wobei diese sich gar nicht mehr dafür interessierte, ob und wie das Wasser in den Schacht gelangte.
So kann die betroffene Bewohnerin weiterhin erklären, dass sie nicht weiß, wie das Wasser in der Menge in den Kabelschacht gelangen konnte und weiß dennoch, dass das Thema für sie nun ohne weitere Folgen erledigt ist.
In diesem Sinne denke ich, wird sich auch für Dich kein Problem ergeben und Du weißt dann zumindest, wofür die private Haftpflichtversicherung gut ist.
Danke für die Antwort!
Den Verdacht habe ich auch, dass das Wasser entweder von oben oder der Wohnung neben mir kam. Ich spreche nochmal mit meinem Vermieter und schau mal, ob er es evtl. einsieht und es seiner Gebäudeversicherung meldet.
Widerspruch einlegen und auf die Kontrollen verweisen.
Nein. Gar nichts machen, und der Haftpflicht melden.
Zuerst einmal muss jeder DIR nachweisen, dass Du einen Schaden verursacht hast, wenn er Schadenersatz fordert. Das sieht das Gesetz so vor, da könnte ja jeder kommen !
Zum anderen geht es nicht um Schuld bei der Haftpflicht. Ganz im Gegenteil: die Kausalkette des § 823 BGB für die Haftung sieht sogar ausdrücklich ein Verschulden als Voraussetzung für eine Haftung vor ! Was Du wahrscheinlich meinst ist Mutwilligkeit, also Absicht. Das dürfte allerdings schwer nachzuweisen sein. Fahrlässigkeit, auch grobe, ist heutzutage mitversichert.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
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Du lässt Dir einen Nachweis vom Vermieter bringen, dass der entstandene Schaden Dir zugeordnet wird bzw. werden kann, denn ohne das hat er keine Handhabe und auch sowas prüft die Haftpflicht für Dich.
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Wenn Du keinen Streß mit dem Vermieter willst, melde es der Haftpflicht und lass die das machen.
Für Leitungswasserschäden ist in erster Linie die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Stellt sich dann heraus, dass du für diesen schaden verantwortlich bist, wird die VERSICHERUNG dich in Regress nehmen. Mit dem Vermieter hast du in dem Zusammenhang gar nichts zu tun.
Deine private Haftpflichtversicherung wird den unberechtigten Anspruch ( auch vor Gericht) zurück weisen.
Wenn du tatsächlich Schuld hättest, wäre das eine Sache, für die Haftpflichtversicherung dir Deckung gibt.
Wieso soll er das als Mietsachschaden melden ? Der Schaden besteht nicht an den vom Mieter gemieteten Räumen, sondern in den Räumen eines dritten Mieters. Das ist also sehr deutlich ein Drittschaden.
Der Kommentar ist allerdings völlig richtig. Ich würde auch reinschreiben, dass ich den Vorgang so nicht sehe, dann prüfen die das ordentlich ab,.