Schlauch im Keller geplatzt, Wasser überall - wer zahlt den Schaden der den Mietern entstand?

12 Antworten

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Wenn ihr nicht fahrlässig damit umgegangen seid, zahlt das die Versicherung.

turalo  04.02.2014, 13:34

Allerdings kann es schon als fahrlässig gelten, die Maschine über Nacht unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Versicherungen sind da sehr erfinderisch....

guinan  04.02.2014, 13:39
@turalo

Wessen und welche?

Wenn er selbst der Verursacher ist, bräuchte er ne Haftpflicht. Da muss es sogar fahrläässigg sein, dass die zahhlt

MonsieurXP  04.02.2014, 13:39
@turalo

Das ist fahrlässig, und zwar grob. Leichtes Spiel für die Versicherung.

crazykitty1990  04.02.2014, 13:46
@guinan

Das ist wirklich so.

Wer eine Waschmaschine unbeaufsichtig laufen lässt, ist am Schluss meist selbst der De-pp.

thohoul 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 14:48
@turalo

Die Waschmaschine war aus. Der Hahn war aber nicht zugedreht.

crazykitty1990  04.02.2014, 18:04
@thohoul

Gut, dann frag einfach nach. Wenn du Glück hast, zahlen sie, wenn nicht, wirds schwierig...

guinan  04.02.2014, 22:50
@crazykitty1990

Haftpflicht zahlt doch immer, wenn manngrob fahrlässiger De pp war. Bei höherer Gewalt zahlt die nicht.

Der Dep p ist sellbst in der Pflicht zu haften---es sei denn er hat eine Versicherung, die Dep pentum aabsichert. Genau das tut die Haftpflichtversicherung.

thohoul 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 10:21
@guinan

Alles klar! Danke vom " Dep p " :-D

Ganz einfach: Die Hausratversicherung der Nachbarn bezahlt auch deren Schäden. Nur so bekommen sie Schadensersatz zum Widerbeschaffungswert. Jetzt sag mir nicht noch, dass die keine Hausratversicherung haben.

Deren Hausratversicherung wird sich wiederum an Dich halten - hast Du die Waschmaschine in Betrieb genommen und haftest für den Schaden. Ich hoffe mal, Du hast eine Haftpflichtversicherung.

Wenn Du selber einen Schaden an Deinem Hausrat zu verzeichnen hast, etwa, weil Gegenstände im Keller gelagert waren, kann ich nur hoffen, dass bei Dir einmal eine Hausratversicherung vorhanden ist und gleichzeitig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.

P. S. Sollte die nächtliche Waschaktion auch noch mit Gebäudeschäden einhergehen, dann wird die Gebäudeversicheurng des Eigentümers auch noch ein Wörtchen mitreden.

thohoul 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:03

Ja ich habe eine Haftpflichtversicherung.

Solltest du eine Haftpflichversicherung besitzen könntest du es da versuchen aber da hier vermutlich eine Plichverletzung vorliegt könnte es passieren,dass die Vers.eine Haftung ausschließt.Einerseits sind elektrische Geräte während des Betriebes zu beaufsichtigen anderseits sind die Wasserhähne bei Nichtbetreiben zu schließen.Auch kann man durch einen zusätzlichen Wasserstop solche Überschwemmungen vermeiden.

thohoul 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:04

Wasserhahn hatte ich nicht geschlossen, Waschmaschine lief aber nicht.

Peter501  04.02.2014, 15:40
@thohoul

So ein handeln gilt als grob fahrlässig und deshalb kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen.Setz dich mit deiner Vers, in Verbindung,du wirst ja sehen was bei raus kommt.

Wer hat den zuletzt gewaschen und den Wasserhahn für die Waschmaschine nicht zugedreht?

Diese Person wäre m. E. verantwortlich

thohoul 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:00

Dh. ich bin verpflichtet den Wasserhahn abzudrehen nach dem waschen? Das wusste ich nicht.

crazykitty1990  04.02.2014, 13:49

Was bedeutet denn das "m. E".?

Dazu gibt es eine Haushaltsversicherung, die müssten das zahlen