Schlauch im Keller geplatzt, Wasser überall - wer zahlt den Schaden der den Mietern entstand?
Der Schlauch, der zu unserer Waschmaschine führt ist heute nacht geplatzt und frühs 11 Uhr haben wir bemerkt, dass der Keller 5 cm unter Wasser steht. Wir haben alles trocken gemacht. Unsere Nachbarin beschwert sich nun, dass ihre ganzen neu gekauften Klamotten und Schuhe (die wollte sie zu ihrer Familie ins Ausland schicken) versaut sind. Wer soll den Schaden zahlen?
12 Antworten
Wenn ihr nicht fahrlässig damit umgegangen seid, zahlt das die Versicherung.
Wessen und welche?
Wenn er selbst der Verursacher ist, bräuchte er ne Haftpflicht. Da muss es sogar fahrläässigg sein, dass die zahhlt
Das ist fahrlässig, und zwar grob. Leichtes Spiel für die Versicherung.
Das ist wirklich so.
Wer eine Waschmaschine unbeaufsichtig laufen lässt, ist am Schluss meist selbst der De-pp.
Die Waschmaschine war aus. Der Hahn war aber nicht zugedreht.
Gut, dann frag einfach nach. Wenn du Glück hast, zahlen sie, wenn nicht, wirds schwierig...
Haftpflicht zahlt doch immer, wenn manngrob fahrlässiger De pp war. Bei höherer Gewalt zahlt die nicht.
Der Dep p ist sellbst in der Pflicht zu haften---es sei denn er hat eine Versicherung, die Dep pentum aabsichert. Genau das tut die Haftpflichtversicherung.
Alles klar! Danke vom " Dep p " :-D
Ganz einfach: Die Hausratversicherung der Nachbarn bezahlt auch deren Schäden. Nur so bekommen sie Schadensersatz zum Widerbeschaffungswert. Jetzt sag mir nicht noch, dass die keine Hausratversicherung haben.
Deren Hausratversicherung wird sich wiederum an Dich halten - hast Du die Waschmaschine in Betrieb genommen und haftest für den Schaden. Ich hoffe mal, Du hast eine Haftpflichtversicherung.
Wenn Du selber einen Schaden an Deinem Hausrat zu verzeichnen hast, etwa, weil Gegenstände im Keller gelagert waren, kann ich nur hoffen, dass bei Dir einmal eine Hausratversicherung vorhanden ist und gleichzeitig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.
P. S. Sollte die nächtliche Waschaktion auch noch mit Gebäudeschäden einhergehen, dann wird die Gebäudeversicheurng des Eigentümers auch noch ein Wörtchen mitreden.
Ja ich habe eine Haftpflichtversicherung.
Solltest du eine Haftpflichversicherung besitzen könntest du es da versuchen aber da hier vermutlich eine Plichverletzung vorliegt könnte es passieren,dass die Vers.eine Haftung ausschließt.Einerseits sind elektrische Geräte während des Betriebes zu beaufsichtigen anderseits sind die Wasserhähne bei Nichtbetreiben zu schließen.Auch kann man durch einen zusätzlichen Wasserstop solche Überschwemmungen vermeiden.
Wasserhahn hatte ich nicht geschlossen, Waschmaschine lief aber nicht.
So ein handeln gilt als grob fahrlässig und deshalb kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen.Setz dich mit deiner Vers, in Verbindung,du wirst ja sehen was bei raus kommt.
Wer hat den zuletzt gewaschen und den Wasserhahn für die Waschmaschine nicht zugedreht?
Diese Person wäre m. E. verantwortlich
Dh. ich bin verpflichtet den Wasserhahn abzudrehen nach dem waschen? Das wusste ich nicht.
Was bedeutet denn das "m. E".?
meines Erachtens = meiner Meinung nach
Dazu gibt es eine Haushaltsversicherung, die müssten das zahlen
Allerdings kann es schon als fahrlässig gelten, die Maschine über Nacht unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Versicherungen sind da sehr erfinderisch....