schadensfall außenrollo, wer muß zahlen vermieter oder mieter?!

8 Antworten

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Das ist 100pro kein Fall für die Kleinreparaturklausel, die greift eh nicht. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben und wärend der Mietzeit erhalten bleibt. Demgemäß ist hier der Vermieter in der Pflicht. Du musst nun dem Vermieter schriftlich (sicherheitshalber zum Zweck des Beweises per Einwurfeinschreiben) den Mangel, sprich Schaden, anzeigen und eine Frist von hier angemessenen 4 Wochen zur Abhilfe stellen. Dabei gleichzeitig mitteilen, dass du, nach fruchtlosem Ablauf der Frist zur Ersatzvornahme, d.h., Selbstbeauftragung schreitest und die Kosten ab übernächstem Monat mit den Mietzahlungen aufrechnen wirst. Das ist der rechlich sichere Weg, alles andere führt zu nichts.

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:07

naja ich habe meine haftpflich in kenntnis gesetzt heute, die haben einen schadensfall aufgenommen und ich werde die nächsten tag was bekommen was ich ausfüllen muß, daraufhin werde ich den bescheid bekommen ob meine versicherung es übernimmt oder nicht! aber die gute frau meiner versicherung sagte mir schon am tel. das es so sein wird das sie es nicht übernehmen werden da es ein verschleiß ist und somit der vermieter verantwortlich ist! so ich habe daraufhin meine vermieter angerufen und ihnen das mitgeteilt und angeboten ihnen meine schadensnummer und tel. nummer meines sachbearbeiters zu geben, das wollte sie alles nicht, haben sich ständig auf diese klausel berufen und meinten sie würden kein handwerker rufen , das soll ich tun und auch zahlen ;/

albatros  12.01.2012, 00:19
@kassis

Für einen nicht von dir verursachten Schaden wird die Versicherung nicht leisten, Abnutzungserscheinungen sind nicht versichert. Außerdem, falls dein Versicher doch leisten sollte, beeinflusst das deine Schadensbilanz und du riskierst die Kündigung deines Versicherungsvertrages. Handle so wie von mir in meiner Antwort beschriebe. Siehe auch das AMEN von XtraDry!

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:28
@albatros

sorry kannst du das bitte noch mal verständlicher beschreiben????!

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:30
@albatros

meine schadensbilanz?!? naja wofür zahle ich den die monatlichen beiträge!´?!

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:31
@albatros

Instandhaltung: Hat der Mieter die Jalousien nach dem Mietvertrag lediglich in gebrauchsfähigem Zustand zu halten, so ist er bei Defekten nicht zum Ersatz der Instandsetzungskosten (z.B. Austausch der Rollandengurte) verpflichtet. LG Mannheim, Urteil vom 13. November 1975, Az: 4 S 48/75 ZMR 1978, 372-372. Die Instandsetzung - mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen für optische Mängel - ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In Mietverträgen wird in aller Regel eine "Kleinschadensreparaturklausel" vereinbart. Ist die Klausel wirksam, so ist der Mieter verpflichtet verpflichtet in dem durch die Klausel vorgegebenen Kostenrahmen die Kosten für die Reparturen an den Gurten zu bezahlen. Die Reparatur eines Rolladenkastens stellt aber keine "Kleinreparatur" an den Bedienvorrichtungen für Rolläden dar. AG Leipzig, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120-121

albatros  12.01.2012, 00:39
@kassis

Schau mal in die AVB, da steht im Kleingedruckten, dass beide Vertragsseiten nach einem regulierten Schadensfall berechtigt sind, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Wenn nun der Versicher meint (was er nicht muss, er darf es aber) dass er dich deshalb nicht mehr als Kunden haben will, wird er kündigen.

albatros  12.01.2012, 00:40
@kassis

Was genau meinst du? Hab doch eigentlich alles verständlich dargestellt und erläutert?

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:42
@albatros

okay, da mir gesagt wurde das die schuld eh nicht auf meiner seite liegt und sie es nicht übernehmen würden ist es ja okay weil es wichtig wäre das ich das schwarz auf weiß habe und das dann meinen vermieter vorlegen kann! selbst wenn wir von deinem fall ausgehen ist es so das ich zum 01.06. diesen jahres es die versicherung wechsel werde was ich soweit alles chon vor 1 monat beantragt habe und gekündigt

XtraDry  12.01.2012, 00:00

Und das ist so wahr, wahrer geht's gar nicht...

ich glaub ich hab da was gefunden ;)))

Instandhaltung: Hat der Mieter die Jalousien nach dem Mietvertrag lediglich in gebrauchsfähigem Zustand zu halten, so ist er bei Defekten nicht zum Ersatz der Instandsetzungskosten (z.B. Austausch der Rollandengurte) verpflichtet. LG Mannheim, Urteil vom 13. November 1975, Az: 4 S 48/75 ZMR 1978, 372-372. Die Instandsetzung - mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen für optische Mängel - ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In Mietverträgen wird in aller Regel eine "Kleinschadensreparaturklausel" vereinbart. Ist die Klausel wirksam, so ist der Mieter verpflichtet verpflichtet in dem durch die Klausel vorgegebenen Kostenrahmen die Kosten für die Reparturen an den Gurten zu bezahlen. Die Reparatur eines Rolladenkastens stellt aber keine "Kleinreparatur" an den Bedienvorrichtungen für Rolläden dar. AG Leipzig, Urteil vom 14. August 2003, Az: 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120-121

albatros  12.01.2012, 00:21

Es geht ausdrücklich (s. Fragesteller) nicht um die Gurte, der ganze Kasten ist abgestürzt!

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:38
@albatros

nee der kasten ist nicht abgestürzt sonder es scheint so das der fehler in dem kasten liegt also das da irgendwas gebrochen/ beschädigt ist! deswegen so stehts ja da oben ist das doch eh nicht meine aufgabe sondern die des vermieters, richtig???!!!

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:14

das ist doch was oder nicht ?!? ;)

scheint wohl zur wohnung zu gehören und wäre damit sache des vermieters.

die idee mit der haftpflicht ist aber genial.

würde mich aber noch mal informieren, ob so eine klausel mit kleinstreparaturen überhaupt zulässig ist.

habe ich noch nie gehört.

frag mal beim mieterschutzbund nach, werde dort mitglied, den wirst du bei solchen vermietern noch brauchen.

kassis 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 23:37

ja das sind wir auch am überlegen ob wir in den verein eintreten nach diesem ding/ verhalten heute! hier ne info : www.mieterbund.de/922.html

nu bin ich einfach unsicher was passieren kann oder nicht?

veraeva12  12.01.2012, 19:16
@kassis

na, ihr habt jetzt erstmal kein rollo und warum schickst du mir den link?

verstehe ich nicht.

ist doch klar, daß die in dem fall nicht mit einem anwalt winken.

interessiert aber eh keinen.

kassis 
Beitragsersteller
 13.01.2012, 00:04
@veraeva12

ich habe dir den link gepostet weil du geschrieben hattest das dir diese "Klausel" nix sagt, da ist sie erklärt.

Ich vermute mal, dass der Schaden weitaus höher als 100 Euro sein wird. Ist es ein älteres Rollo, kannst Du das meist mit Ersatzteile vergessen und gleich ein neues einbauen lassen. Das ist ein Schaden, den der Vermieter bezahlen muss. Am besten lässt Du einen Kostenvoranschlag machen und legst diesen dem Vermieter vor. Ist er nicht einsichtig, dann die Miete kürzen.

albatros  11.01.2012, 23:53

Das bringt do nichts. Den rechtlich korrekten Weg siehe meine Antwort.

Normalerweise kann man das ganz einfach selbst machen. Einfach mal den Kasten aufmachen und schauen, was zu machen ist. Das Band ist meist nur mit einem "Nagel" an der Walze befestigt.

albatros  12.01.2012, 00:23

Mach das auf keinen Fall! Das verfälscht die Schadensursache und der Vermieter könnte dir u.U. die Schuld zuweisen.

kassis 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 00:44
@albatros

ich weiß, bin ja nicht verrückt ;)

Pinova  12.01.2012, 13:01
@kassis

Man kann wirklich aus jedem Sch... ein Drama machen.

Pinova  12.01.2012, 13:05
@Pinova

Wer will mir denn verbieten, zum Beispiel im Rahmen einer Renovierung, den Kasten auf zu machen?

kassis 
Beitragsersteller
 13.01.2012, 00:06
@Pinova

also um sch.... handelt es sich hier nicht und ein drama mach ich da auch nicht raus! ich denke diese seite ist dafür da um sich rat einholen zu können!?! du brauchst deinen senf ja nicht dazu geben!